Hier ist eine telemedizinische Untersuchung über eine hochqualitative bidirektionale Videokonferenz mit spezialisierten Schlaganfalleinheiten und
entsprechenden Qualitätsstandards gemeint.
Wie üblich ist aus Sicht des Hauses und nicht aus der des Patienten zu dokumentieren: ein beratendes neurologisches Zentrum wird hier regelhaft "nein" auswählen, auch wenn der Patient im Verlauf nach der Beratung der vorbehandelnden Klinik in dieses Zentrum verlegt wurde. Eine Ausnahme ist, wenn sich ein neurologisches Zentrum von einem anderen Zentrum bzw. einer spezialisierten Schlaganfalleinheit telemedizinisch beraten lässt.