Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer der Patient:innen wird von der Einrichtung zur eindeutigen Identifizierung der Patient:innen vergeben. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. Für den Datenexport an die Datenannahmestelle wird die Identifikationsnummer durch eine im QS-Verfahren eindeutige Vorgangsnummer pseudonymisiert.