LAG Infomail 22/2025 – Nachfrist Stellungnahmeverfahren (AJ 2025) gemäß DeQS-RL

In unserer Infomail vom 21. Juli 2025 informierten wir Sie über den Beginn des Stellungnahmeverfahrens für Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie. Sollten Sie bis dato (erste Abgabefrist 18.08.2025) noch keine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie automatisch eine einmalige Nachfrist bis zum 01.09.2025. Darüber hinaus ist keine individuelle Nachfrist mehr möglich.

Bitte beachten Sie, dass durch das „Speichern“ einer Stellungnahme noch keine Übermittlung an die LAG erfolgt. Die Stellungnahme wird erst über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG übermittelt.

Bitte prüfen Sie im QS-Portal, ob für Ihre Einrichtung noch Stellungnahmen offen sind:

Schritt A: Klicken Sie im Reiter „Stellungnahmen“ (1.) auf den grauen Trichter (2.) neben der Spalte „Status“.
Schritt B: Setzen Sie den Filter bei „Nicht beantwortet“ (3.) und übernehmen (4.) Sie diesen, um sich die noch offenen Stellungnahmen anzeigen zu lassen.
Bei mehreren Standorten können Sie sich zusätzlich in der Spalte „Identifikation“ einen Filter für den jeweiligen Standort setzen.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Verfahrenspostfach oder telefonisch an die zuständigen Ansprechpartner:innen der QS-Verfahren.

Bei technischen Fragen zum QS-Portal wenden Sie sich bitte an daten-support@lag-by.de.