plan.QI-Richtlinie

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie zu “planungsrelevanten Qualitätsindikatoren” gemäß § 136 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 136c Absatz 1 und Absatz 2 SGB V (plan.QI-Richtlinie)

Das Verfahren Planungsrelevante Qualitätsindikatoren (plan.QI) geht zurück auf das Krankenhausstrukturgesetz und soll es den Planungsbehörden ermöglichen, bei der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik zu berücksichtigen.

Zurzeit sind 11 Indikatoren in der plan. QI-RL verankert, diese sind ebenfalls in der DeQS-RL vorhanden und sind den Verfahren Mammachirurgie (MC), Perinatalmedizin/Geburtshilfe (PM-GEBH), und Gynäkologische Operationen zugeordnet.

Im plan. QI-Verfahren wird, im Gegensatz zur DeQS-Richtlinie, zwischen rechnerischer und statistischer Auffälligkeit unterschieden. Eine rechnerische Auffälligkeit ist eine Abweichung vom Referenzwert.

Bei einer statistischen Auffälligkeit wird ein zweiseitiger 90 % Vertrauensbereich um das Ergebnis gebildet. Wenn ein Ergebnis vom Referenzwert abweicht und der Vertrauensbereich den Referenzwert nicht schneidet, handelt es sich um eine statistische Auffälligkeit.

Das plan. QI-Verfahren ist ein direktes Verfahren. Das bedeutet alle statistischen Auffälligkeiten werden im Stellungnahmeverfahren direkt mit dem IQTIG geklärt, während die LAG Bayern die übrigen rechnerischen Auffälligkeiten im Stellungnahmeverfahren bearbeitet.

Ein Bestandteil gemäß § 9 der plan. QI-RL ist die Datenvalidierung. Hier erfolgt ein Aktenabgleich bei Leistungserbringern:

  1. die mindestens in einem Indikator der oben genannten Leistungsbereiche eine statistische Auffälligkeit aufweisen,
  2. die im Vorjahr mindestens in einem Indikator eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben und im Stellungnahmeverfahren des IQTIG waren,
  3. aus einer Stichprobe aus allen bayerischen Krankenhäusern,
  4. sowie aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert haben.
Aufgrund der geänderten Datenlieferfristen für das Erfassungsjahr 2022 entfällt in diesem Jahr die Datenvalidierung für die Stichprobe der Datennachlieferer (4).
 

Die Datenvalidierungen für die Krankenhäuser der Gruppen 2 und 3 finden entsprechend plan. QI-RL zwischen dem 03.04. und dem 19.06. statt, die Datenvalidierungen für die Krankenhäuser der Gruppe 1 zwischen dem 04.05. und 19.06. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.

Im Rahmen der Datenvalidierung können Leistungserbringer ggü. dem IQTIG eine sogenannte Zusicherung erteilen. Das bedeutet, der Leistungserbringer bestätigt die Korrektheit der übermittelten Daten.

Erfolgt eine Zusicherung durch den Leistungserbringer, entfällt eine ggf. stattfindende Datenvalidierung nach §9 der plan. QI-RL und im Stellungnahmeverfahren können ggü. dem IQTIG keine Dokumentationsfehler mehr geltend gemacht werden.

Datenlieferfristen gemäß § 6 plan. QI-RL

  • 1. Quartal: 15. Mai
  • 2. Quartal: 15. August
  • 3. Quartal: 15. November
  • 4. Quartal bzw. finale Jahresendlieferfrist: 28. Februar
  • Korrekturfrist: 15. März

Fristen des Stellungnahmeverfahrens

  • KH mit Zusicherung der Dokumentationsqualität: 04.05. – 19.06.2023
  • KH ohne Neuberechnung: 20.06. – 12.08.2023
  • KH mit Neuberechnung: 10.07. – 16.08.2023

Aktuelle und weitere Fristen entnehmen Sie bitte den Informationsschreiben des IQTIG