Hüftgelenkversorgung
Verfahren 14 – Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
Das QS-Verfahren QS-HGV umfasst sowohl das Auswertungsmodul der hüftgelenknahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HGV-OSFRAK) als auch das Auswertungsmodul der Hüftendoprothesenversorgung (HGV-HEP).
Das Verfahren wird nur im stationären Bereich durchgeführt. Die Dokumentation umfasst alle Patient(inn)en ab 18 Jahren – sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.
Überblick HGV-OSFRAK
Das Auswertungsmodul HGV-OSFRAK enthält ausschließlich die Prozeduren zur osteosynthetischen Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur. Eine hüftgelenknahe Femurfraktur ist eine sehr häufige, meist sturzbedingte Verletzung älterer Menschen. Die operative Behandlung kann grundsätzlich nach zwei Methoden erfolgen: Zum einen die hüftkopferhaltende (osteosynthetische) Versorgung und zum anderen die hüftkopfersetzende (endoprothetische) Versorgung. In beiden Fällen ist das Ziel, eine möglichst schnelle Wiederherstellung der Mobilität und körperlichen Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten. Die Qualitätsindikatoren in HGV-OSFRAK befassen sich mit der präoperativen Verweildauer, die Gehfähigkeit bei Entlassung, Komplikationen sowie die Sterblichkeit.
Überblick HGV-HEP
Das Auswertungsmodul HGV-HEP bezieht sich auf die Erst- sowie Reimplantation einer Hüftendoprothese. Neben der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen werden Hüftendoprothesen häufig aufgrund einer fortgeschrittenen Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose) und damit verbundenen schmerzhaften Bewegungseinschränkungen eingesetzt.
Die Qualitätsindikatoren in HGV-HEP umfassen neben der Indikationsstellung, der präoperativen Verweildauer und der Funktionalität des künstlichen Gelenks zusätzlich die Komplikationen und die Sterblichkeit im Rahmen des Eingriffes.
Seit 2015 werden Daten erhoben, die eine Verknüpfung der QS-Daten wiederholter stationärer Aufenthalte eines Patienten ermöglichen. Durch dieses Follow-up können auch Komplikationen innerhalb von 90 Tagen nach dem Eingriff erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten.
Aktuelle Hinweise
Zum 1. Januar 2021 ist die G-BA Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine qualitativ hochwertige und frühestmögliche Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme zu sichern. So können die Heilungschancen und die Mobilität von Patientinnen und Patienten verbessert werden.
Die Richtlinie verpflichtet Kliniken, die an der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen teilnehmen zur Einhaltung von Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualitäten. Hierzu gehört unter anderem die Erstellung einer SOP, welche verbindlich die interdisziplinären Abläufe in einem Krankenhaus regeln soll. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen kann es zu Vergütungsabschlägen kommen.
Im Rahmen der QSFFx-RL hat der G-BA zudem nachträglich beschlossen, dass geeignete Testverfahren zum Nachweis von neuen/direkten Antikoagulantien (DOAK/NOAK) vorzuhalten sind. Mit Hilfe dieser Testverfahren lassen sich jederzeit mögliche (Rest-) Aktivitäten der Wirkstoffe im Blut bestimmen. Dadurch sollen auch Patientinnen und Patienten, bei denen der Zeitpunkt der letzten Einnahme dieser Medikamente unklar ist, dennoch eine frühestmögliche Operation gewährleistet bekommen. In der SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“ ist daher festzulegen, welche Testverfahren im Bedarfsfall eingesetzt werden. Den Beschluss finden Sie auf der Website des G-BA .
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Für dieses Qualitätssicherungsverfahren werden nach §299 SGB V patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und verarbeitet. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine qualifizierte Information der betroffenen, gesetzlich versicherten Patient(inn)en erforderlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dafür ein “Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation” zur Verfügung. Patientinnen und Patienten werden darüber informiert, dass in diesem Verfahren unter Beachtung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Hüftgelenkversorgung
- Dr. Jochen Adam, MD Bayern
- PD Dr. med. Johannes Fakler, Klinikum Passau
- Prof. Dr. med. Philipp Lechler, Klinikum Fürth
- Anja Lorenz, Klinikum Kulmbach
- Prof. Dr. med. Rupert Meller, Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
- Carola Sraier, Patientenvertretung Bayern
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Rebecca Moser, M. Sc.
- 089 211590-28
- qs-hgv@lag-by.de