Über uns

Die LAG Bayern GbR wurde zum 01.01.2022 gegründet zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 6 der DeQS-RL. Zu diesen administrativen, organisatorischen und technischen Aufgaben im Rahmen Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Landesebene zählen:

  • Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung qualitätsverbessernder Maßnahmen
  • Erstellung und Übermittlung des Qualitätssicherungsergebnisberichts
  • Information und Beratung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer
  • Durchführung Datenvalidierung
  • Förderung des Austausches der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
  • laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich
  • Datenannahme von Krankenhäusern (LAG Datenannahmestelle)
  • Aufgaben, die sich aus den Regelungen zum Qualitätsbericht (gem. § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V) ergeben

    • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
    • Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)
    • Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG)
    • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    • BKK Landesverband Bayern
    • IKK classic
    • Knappschaft – Regionaldirektion München
    • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
    • Verband der Ersatzkassen e. V.

    Die Gesellschafterversammlung findet regelmäßig, mindestens einmal jährlich statt.

    Den jährlich wechselnden Vorsitz der Gesellschafterversammlung trägt in 2024: Dr. Ralf Langejürgen, BKK Landesverband Bayern

    Die LAG Bayern trifft ihre Entscheidungen gem. § 5 Abs. 2 S. 1 DeQS-RL durch das Lenkungsgremium, das aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern besteht.

    • sechs Mitglieder der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen
    • zwei Mitglieder der KVB
    • zwei Mitglieder der KZVB
    • zwei Mitglieder der BKG

    Bei Abstimmungen im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsverfahren richtet sich die Verteilung der Stimmrechte auf Seite der Leistungserbringerorganisationen nach Betoffenheit. Die sechs Stimmen der Leistungserbringerseite (KVB, KZVB, BKG) verteilen sich in gleichem Maße auf jene Organisationen, für deren Leistungserbringer eine Dokumentationspflicht besteht.

    Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patienten und Patientinnen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen erhalten zudem im Sinne der Patientenbeteiligung ein Mitberatungsrecht im Lenkungsgremium.

    Den jährlich wechselnden Vorsitz des Lenkungsgremiums trägt in 2024: Dr. Ralf Langejürgen, BKK Landesverband Bayern

    Gemäß DeQS-RL sind für jedes Qualitätssicherungsverfahren Fachkommissionen einzurichten, die die Landesgeschäftsstelle (LAG) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt. Zu den Aufgaben der Fachkommission zählen:

    • Prüfung der von der Bundesauswertungsstelle (IQTIG) übermittelten Auswertungen sowie fachliche Bewertung im Hinblick auf Auffälligkeiten
    • Empfehlung der Einleitung sowie zur Art und Weise des Stellungnahmeverfahrens gegenüber der LAG
    • Bewertung der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens
    • Empfehlung über den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens oder die Einleitung von Maßnahmen sowie Empfehlungen zum Zeitrahmen innerhalb dessen die Maßnahmen umgesetzt werden sollen gegenüber der LAG
    • Empfehlung eines geeigneten Verfahrens zur Überprüfung der Durchführung sowie des Erfolgs der Maßnahmen gegenüber der LAG
    • ggf. weitere Aufgaben wie z. B. die Durchführung kollegialer Beratung, von Kolloquien oder von Peer-Review-Verfahren

    Die Besetzungen der Fachkommissionen sind in der Detailansicht der jeweiligen QS-Verfahren dargelegt.