Über uns
Die LAG Bayern GbR wurde zum 01.01.2022 gegründet zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 6 der DeQS-RL. Zu diesen administrativen, organisatorischen und technischen Aufgaben im Rahmen Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Landesebene zählen:
- Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung qualitätsverbessernder Maßnahmen
- Erstellung und Übermittlung des Qualitätssicherungsergebnisberichts
- Information und Beratung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer
- Durchführung Datenvalidierung
- Förderung des Austausches der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
- laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich
- Datenannahme von Krankenhäusern (LAG Datenannahmestelle)
- Aufgaben, die sich aus den Regelungen zum Qualitätsbericht (gem. § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V)
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)
- Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG)
- AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
- BKK Landesverband Bayern
- IKK classic
- Knappschaft – Regionaldirektion München
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Verband der Ersatzkassen e. V.
Die Gesellschafterversammlung findet regelmäßig, mindestens einmal jährlich statt.
Den jährlich wechselnden Vorsitz der Gesellschafterversammlung trägt in 2022: Herr Peter Krase, AOK Bayern
- sechs Mitglieder der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen
- zwei Mitglieder der KVB
- zwei Mitglieder der KZVB
- zwei Mitglieder der BKG
Gemäß DeQS-RL sind für jedes Qualitätssicherungsverfahren Fachkommissionen einzurichten, die die Landesgeschäftsstelle (LAG) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt. Zu den Aufgaben der Fachkommission zählen:
• Prüfung der von der Bundesauswertungsstelle (IQTIG) übermittelten Auswertungen sowie fachliche Bewertung im Hinblick auf Auffälligkeiten
• Empfehlung der Einleitung sowie zur Art und Weise des Stellungnahmeverfahrens gegenüber der LAG
• Bewertung der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens
• Empfehlung über den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens oder die Einleitung von Maßnahmen sowie Empfehlungen zum Zeitrahmen innerhalb dessen die Maßnahmen umgesetzt werden sollen gegenüber der LAG
• Empfehlung eines geeigneten Verfahrens zur Überprüfung der Durchführung sowie des Erfolgs der Maßnahmen gegenüber der LAG
• ggf. weitere Aufgaben wie z. B. die Durchführung kollegialer Beratung, von Kolloquien oder von Peer-Review-Verfahren
Die Besetzungen der Fachkommissionen sind in der Detailansicht der jeweiligen QS-Verfahren dargelegt.