Datenerhebung

Leistungserbringer sind gemäß in § 135a SGB V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Demnach muss jede Klinik und jeder Arzt / jede Ärztin, die oder der an der externen vergleichenden Qualitätssicherung teilnimmt, Daten dokumentieren und an die zuständigen Einrichtungen der Landes- bzw. Bundesebene senden. Dabei sind die Erfordernisse des Datenschutzes zu beachten.

Für die dazu notwendige Software veröffentlicht das IQTIG Spezifikationen, die die inhaltlichen und technischen Anforderungen an das Datenmanagement für die einzelnen Qualitätssicherungs-Verfahren beschreiben. Ergänzend werden in einigen Verfahren Sozialdaten bei den Krankenkassen sowie Daten aus Patientenbefragungen für die externe Qualitätssicherung genutzt.

Die Datenquellen bzw. Erhebungsinstrumente (QS-Dokumentation, Sozialdaten, Patientenbefragung) und die konkrete Ausgestaltung dieser (Fragebögen, Auslösekriterien in Form des QS-Filters etc.) unterscheiden sich in den verschiedenen QS-Verfahren. Die Spezifikationen für die einzelnen QS-Verfahren der DeQS-Richtlinie bzw. der plan.QI-Richtlinie sind auf der Internetseite des IQTIG verfügbar sowie in der Detailansicht des Verfahrens verlinkt.