Auswertung
Bereitstellung von Zwischen- und Rückmeldeberichten
Für die Datenauswertung und Bereitstellung von Rückmelde- und Zwischenberichten im Rahmen der DeQS-Richtlinie ist bundeseinheitlich das IQTIG verantwortlich. Die Berichte werden den Leistungserbringern von der jeweiligen Datenannahmestelle zur Verfügung gestellt. Für stationäre Leistungserbringer ist die zuständige Datenannahmestelle die LAG Bayern. Die Bereitstellung der Berichte erfolgt künftig über das QS-Portal der LAG Bayern.
Fristen gemäß DeQS-Richtlinie
Vierteljährliche Zwischenberichte und der jährliche Rückmeldebericht werden üblicherweise zu folgenden Terminen bereitgestellt:
- 15.07. Zwischenbericht Quartal 1
- 30.09. Zwischenbericht Quartal 1 – Quartal 2
- 31.12. Zwischenbericht Quartal 1 – Quartal 3
- 31.05. (des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres = Rückmeldebericht
Etwaige Abweichungen von diesen Fristen können in der DeQS-RL in den jeweiligen themenspezifischen Bestimmungen unter § 17 nachgelesen werden.
- Mario Callies
- 089 211590-14
- daten-support@lag-by.de