Auswertung

Bereitstellung von Zwischen- und Rückmeldeberichten

Für die Datenauswertung und Bereitstellung von Rückmelde- und Zwischenberichten im Rahmen der DeQS-Richtlinie sowie der plan.QI-Richtlinie ist bundeseinheitlich das IQTIG verantwortlich. Die Berichte werden den Leistungserbringern von der jeweiligen Datenannahmestelle zur Verfügung gestellt. Für stationäre Leistungserbringer ist die zuständige Datenannahmestelle die LAG Bayern. Die Bereitstellung der Berichte erfolgt künftig über das QS-Portal der LAG Bayern.

Fristen (für Daten aus den Erfassungsjahren 2022 und 2023) gemäß DeQS-Richtlinie
Vierteljährliche Zwischenberichte und der jährliche Rückmeldebericht werden überlicherweise zu folgenden Terminen bereitgestellt:

  • 15.07. Zwischenbericht Quartal 1
  • 30.09. Zwischenbericht Quartal 1 – Quartal 2
  • 31.12. Zwischenbericht Quartal 1 – Quartal 3
  • 31.05. (des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres = Rückmeldebericht

Etwaige Abweichungen von diesen Fristen können in der DeQS-RL in den jeweiligen themenspezifischen Bestimmungen unter § 17 nachgelesen werden.

Fristen (für Daten aus den Erfassungsjahren 2022 und 2023) gemäß plan.QI-Richtlinie

  • 01.07. Zwischenbericht Quartal 1
  • 15.09. Zwischenbericht Quartal 1 – Quartal 2
  • 15.12. Zwischenbericht Quartal 1 – Quartal 3
  • 04.05. (des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres = Rückmeldebericht