Perinatalmedizin
Verfahren 13 – Perinatalmedizin (QS PM)
Das Qualitätssicherungsverfahren Perinatalmedizin betrachtet die Versorgung von Mutter und Kind kurz vor der Geburt bis kurz nach der Geburt (Geburtshilfe QS PM-GEBH) als auch die ggf. weitere Behandlung von Früh- bzw. Neugeborenen Kindern (Neonatologie QS PM-NEO).
Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozessqualität, die Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen und schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen sowie die Verringerung der Sterblichkeit.
Häufig gestellte Fragen
- Wann darf kein Minimaldatensatz für das Verfahren Neonatologie (QS PM-NEO) angelegt werden?
In folgenden Fällen ist ein Minimaldatensatz nicht zulässig und es muss eine reguläre Dokumentation erfolgen:- Kinder die im Kreißsaal verstorben sind und die eine palliative Versorgung erhalten,
- Kinder bei denen eine letale Fehlbildung diagnostiziert wurde,
- Kinder die nach einer Interruptio Lebenszeichen zeigten sowie
- Kinder die ein Gestationsalter von <= 21+6 SSW haben (NEU seit 2020).
- Anhand welcher Definition erfolgt die Unterscheidung von lebendgeborenen, totgeborene und fehlgeborene Kindern im Verfahren Geburtshilfe (QS PM-GEBH)?
Anhand des Personenstandsgesetzes § 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt: https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Das Verfahren wird aktuell sektorenspezifisch für den stationären Sektor durchgeführt. Das heißt nur stationär erbrachte Eingriffe sind von den Krankenhäusern bzw. Belegärzten zu dokumentieren. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.
Für dieses Qualitätssicherungsverfahren werden nach §299 SGB V patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und verarbeitet. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine qualifizierte Information der betroffenen, gesetzlich versicherten Patient(inn)en erforderlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dafür ein “Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation” zur Verfügung. Patientinnen und Patienten werden darüber informiert, dass in diesem Verfahren unter Beachtung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Perinatalmedizin
- Barbara Cronauer, Patientenvertretung Bayern
- Prof. Dr. med. Andreas Flemmer, Klinikum der LMU München
- Dr. med. Manuela Franitza, Universitätsklinikum Augsburg
- Prof. Dr. med. Orsolya Genzel-Boroviczény, Chefärztin i. R.
- Prof. Dr. med. Sven Kehl, Diakoneo Klinik Hallerwiese Nürnberg
- Prof. Dr. med. Matthias Keller, Kinderklinik Dritter Orden Passau
- Prof. Dr. med. Bettina Kuschel, Klinikum rechts der Isar der TU München
- Dr. med. Markus Schafflhuber, MD Bayern
- Prof. Dr. med. Michael Schroth, Diakoneo – Cnopfsche Kinderklinik Nürnberg
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Julian Böhm, M. Sc.
- 089 211590-12
- qs-pm@lag-by.de