Landesverfahren
Landesverfahren – Schlaganfall
Im Rahmen der flächendeckenden Schaffung von Stroke Units wurde in Bayern 1999 ein Qualitätssicherungsprojekt zur Akutbehandlung von Schlaganfallpatient(inn)en konzipiert und im Januar 2000 eingeführt. Im Jahr 2006 hat die Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Schlaganfall Register (ADSR) ein evidenzbasiertes Set von Qualitätsindikatoren entwickelt. Die Qualitätsindikatoren/Kennzahlen bilden die in der Klinik durchgeführte Diagnostik, die eingeleiteten Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie risikoadjustierte Parameter zum Outcome der Patient(inn)en ab. Der Datensatz sowie die Qualitätsindikatoren werden einer jährlichen Evaluation unterzogen und kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Dokumentation in dem Leistungsbereich Schlaganfall ist seit dem Jahr 2013 in Bayern verpflichtend. Jährlich werden ca. von 210 Klinikstandorten etwa 54.000 Datensätze zum Behandlungsverlauf von Patienten mit akutem Schlaganfall erhoben.
Seit dem Erfassungsjahr 2021 sind nun erstmals Fälle mit einer Subarachnoidalblutung (I60) und intracerebraler Blutung (I61) dokumentationspflichtig. Diese werden separat in einer Blutungsauswertung abgebildet.
Aktueller Hinweis
Qualitätsindikator ADSR03-003 – fehlerhafte Datenübermittlungen
Ein Exportfehler eines Softwareherstellers hat in einigen Fällen eine Auffälligkeit in dem Qualitätsindikator ADSR03-003 zur Logopädie verursacht. Dieser Bug konnte mittlerweile durch den Softwarehersteller 3M behoben werden.
Sollten Sie davon betroffen sein, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Stellen Sie sicher, dass das neueste Update Ihrer Software verwendet wird (wichtig!).
- Exportieren Sie alle bisher eingesendeten Datensätze für das Landesverfahren Schlaganfall aus dem Jahr 2022 erneut.
- Überprüfen Sie das Ergebnis des Qualitätsindikators ADSR03-003 anhand der aktuellsten unterjährigen Auswertung. Diese erfolgt jede Woche Montagvormittag. Die Ergebnisse des Qualitätsindikators sollten nun mit der Dokumentation im QS-Bogen übereinstimmen.
- Sollten immer noch Unstimmigkeiten zwischen dem Ergebnis des Qualitätsindikators und dem QS-Bogen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller 3M.
Hinweis zu den Auslösekriterien der dokumentationspflichtigen Fälle:
Es müssen alle Patienten mit einer relevanten Schlaganfall-Hauptdiagnose unabhängig von der Kodierung einer Komplexbehandlung dokumentiert werden.
Lediglich folgende Fälle sind von der Dokumentationspflicht ausgeschlossen und es kann ein Minimaldatensatz angelegt werden:
- Das Akutereignis liegt länger als 7 Tage zurück.
- Die Entlassung bzw. Verlegung folgt bereits vor der ersten Bildgebung.
- Nur Frührehabilitation (ohne Akutbehandlung)
- Es lag bereits vor Aufnahme eine palliative Zielsetzung vor.
Erfassungsjahr 2021
Erfassungsjahr 2020
Mitglieder der Fachkommission Schlaganfall
- Prof. Ansgar Berlis, Universitätsklinikum Augsburg
- Prof. Arnd Dörfler, Universitätsklinikum Erlangen
- Prof. Frank Erbguth, Klinikum Nürnberg
- Dr. Gisela Hahn, MD Bayern
- Prof. Martin Hecht, Klinikum Kaufbeuren
- Prof. Peter Heuschmann, Universitätsklinikum Würzburg
- Prof. Thomas Pfefferkorn, Klinikum Ingolstadt
- Prof. Christian Schichor, LMU Klinikum
- Prof. Stefan Schwab, Universitätsklinikum Erlangen
- Prof. Hans-H. Steiner, Klinikum Nürnberg
- Prof. Peter Trenkwalder, Klinikum Starnberg
Änderungen Spezifikation
Weiterführende Links
- Rebecca Moser, M.Sc.
- 089 211590-28
- schlaganfall@lag-by.de