Gynäkologische Operationen
Verfahren 10 – Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
Gegenstand des Verfahrens sind stationär durchgeführte Eingriffe an den Eileitern (Tuba uterina) und Eierstöcken (Ovarien) bei Patientinnen ab 11 Jahren. Die Qualitätsindikatoren erfassen neben Komplikationsraten auch die mit den Eingriffen verbundenen Prozesse sowie die Indikation.
Häufig gestellte Fragen
- Sind Hybrid-DRG dokumentationspflichtig?
Hybrid-DRG, die in Verbindung mit mindestens einem dokumentationspflichtigen OPS-Kode abgerechnet werden, sind dokumentationspflichtig.
Für Fälle, die als Hybrid-DRG abgerechnet werden, wurde in der Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301 Absatz 3 SGB V als neuer Aufnahmegrund 12 = „Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V“ geschaffen. Die Dokumentationspflicht ergibt sich daraus, dass in der Spezifikation des Verfahrens QS GYN-OP nur Fälle mit Aufnahmegrund 03, 04, 10 oder 11 nicht zu dokumentieren sind. - Wie ist Frage 15 im Dokumentationsbogen QS GYN-OP: „Ist das kontralaterale Ovar postoperativ noch vorhanden?“ zu verstehen?
Die Frage zielt auf den Ist-Zustand der Patientin ab. Wenn beide Ovarien nicht mehr vorhanden sind ist demnach 0 = „nein“ anzugeben. - Wenn das kontralaterale Ovar intraoperativ nicht gesehen wurde, wie ist die Frage 15 im Dokumentationsbogen QS GYN-OP: „Ist das kontralaterale Ovar postoperativ noch vorhanden?“ zu beantworten?
Wenn durch die Anamnese oder den vorliegenden Befunden (zum Beispiel Bildgebung, Histologie, …) nachvollziehbar ist, dass nach dem aktuellen Eingriff noch ein Ovar (oder Restovar) in situ vorhanden ist, dann kann Frage 15 mit „ja“ beantwortet werden.
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Das Verfahren wird aktuell sektorenspezifisch für den stationären Sektor durchgeführt. Das heißt nur stationär erbrachte Eingriffe sind von den Krankenhäusern bzw. Belegärzten zu dokumentieren. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.
In diesem Verfahren erfolgt ausschließlich eine pseudonymisierte Datenerhebung und -verarbeitung, eine qualifizierte Patienteninformation ist daher nicht verpflichtend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dennoch ein “Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation” zur Verfügung, das Patient(inn)en ausgehändigt werden kann.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Gynäkologische Operationen
- Dr. med. Christian Paula, MD Bayern
- Prof. Dr. med. Anton Scharl, Klinik Bad Trissl
- Prof. Dr. med. Michael Schrauder, Klinikum Aschaffenburg
- Katrin Weisheit, Patientenvertretung
- Prof. Dr. med. Achim Wöckel, Universitätsklinikum Würzburg
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Pia Wullinger, M.Sc.
- 089 211590-27
- qs-gynop@lag-by.de