Ambulant erworbene Pneumonie
Verfahren 8 – Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Dokumentationspflichtig sind alle Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 18 Jahren mit Lungenentzündungen, die außerhalb des Krankenhauses erworben und im Krankenhaus behandelt wurden. Ausgeschlossen werden dabei durch Vorerkrankungen immunsupprimierte Patienten.
Bei der Erhebung werden unterschiedliche klinische Parameter abgefragt, unter anderem Kriterien zur Schweregradbestimmung (z.B. für den CRB-65 Risiko-Score). Neben den Ergebnisindikatoren zur Sterblichkeit und zur Erfüllung klinischer Stabilitätskriterien bis zur Entlassung legt das QS-Verfahren Ambulant erworbene Pneumonie seinen Fokus auf die rechtzeitige und kontinuierliche Durchführung von notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Diese Prozessindikatoren orientieren sich eng an der bestehenden S3-Leitlinie zu ambulant erworbener Pneumonie und tiefen Atemwegsinfektionender der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie, der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie sowie von dem Kompetenzwerk CAPNETZ.
Aktuelle Hinweise
- Fehlerhafter Ausschluss von Fällen mit dem Kode U69.04
In der Anwenderinformation des IQTIG für das Erfassungsjahr 2023 war bislang in der Tabelle PNEU_ICD_EX der Kode U69.04 („Andernorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt“) aufgeführt. Dies führte seit dem 1. Januar 2023 dazu, dass alle Fälle, die mit U69.04 kodiert wurden, ausgeschlossen wurden und somit nicht dokumentiert werden konnten. Der fehlerhafte Ausschluss von den Fällen mit dem Kode U69.04 wird mit der Veröffentlichung des unterjährigen Updates V05 durch das IQTIG am 25. Januar 2023 behoben, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Fälle mit einem U69.04 Kode in dem QS-Verfahren CAP enthalten sein werden. Da diese Fälle dokumentationspflichtig sind, wird das IQTIG die Softwareanbieter informieren, dass eine rückwirkende Dokumentation mit dem Spezifikations-Update am 25. Januar 2023 der bislang fälschlicherweise ausgeschlossenen Fälle mit dem Kode U69.04 ermöglicht werden muss. Somit kann auch eine systematische Unterdokumentation dieser Fälle ausgeschlossen werden.
- Covid-19- Sonderanalyse
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, den Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) „COVID-19-Sonderanalyse. Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie“ für die Veröffentlichung hier freizugeben.
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Dokumentation von Patient(inn)en mit COVID-19 im Überblick zum QS-Verfahren Ambulant erworbene Pneumonie.
In diesem Verfahren erfolgt ausschließlich eine pseudonymisierte Datenerhebung und -verarbeitung, eine qualifizierte Patienteninformation ist daher nicht verpflichtend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dennoch ein „Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation“ zur Verfügung, das Patient(inn)en ausgehändigt werden kann.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Pneumonie
- Dr. med. Matthias Füchtenbusch, MD Bayern
- Dr. med. Rumo D. Leistner, Sozialstiftung Bamberg
- Erika Lorenz-Löblein, Patientenvertretung Bayern
- Prof. Dr. med. F. Joachim Meyer, München Klinik Harlaching
- Prof. Dr. med. Michael Pfeifer, Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg
- PD Dr. med. Richard Strauß, Universitätsklinikum Erlangen
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Viola Koncz, MPH
- 089 211590-26
- qs-cap@lag-by.de