LAG Bayern

Die Landesarbeitsgemeinschaft zur datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in Bayern (LAG Bayern) GbR wurde zum 01.01.2022 gegründet. 

Hauptaufgabe der LAG Bayern ist die organisatorische Durchführung und Betreuung der Qualitätssicherung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 i. V. m. § 136 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V. Sie bildet somit die von der DeQS-RL (§ 1 Abs. 7 Nr. 2 i. V. m. §§ 5, 6) vorgesehene Landesarbeitsgemeinschaft. Desweiteren liegt die Durchführung landesspezifischer, verpflichtender Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 112 SGB V (siehe Landesverfahren Schlaganfallversorgung) im Aufgabenbereich der LAG Bayern.

Die datengestützte einrichtungsübergreifende Betrachtung soll bestehende Qualitätsentwicklungsprozesse fortschreiben und weiterentwickeln. Das Ziel der Vertragspartner/-innen besteht insbesondere darin, die Qualität in der medizinischen Versorgung zu sichern und zu fördern, valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität in Bayern zu gewinnen und damit die Selbstbestimmung der Patienten und Patientinnen zu stärken.