Datenübermittlung
Die Wege zur Übermittlung der Daten, zuständige Datenannahmestellen und Fristen für die Datenübermittlung richten sich nach den jeweiligen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Datenannahmestellen
Die fallbezogenen QS-Daten (Dokumentationsbögen) dokumentationspflichtiger Leistungen aller QS-Verfahren, die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation des QS-Verfahrens WI, die Sollstatistik(en), die Risikostatistik sowie die Daten zur Patientenbefragung werden in elektronischer Form entsprechend den Export-Vorgaben der Spezifikation an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt. Die Einsendung von Daten erfolgt in Form von verschlüsselten Exporten (XML-Transaktionsdateien) an den Dateneingang der zuständigen Datenannahmestelle (DAS):
- DAS der LAG Bayern: daten-ba@unitrend.de
Datenannahmestelle für Krankenhäuser in Bayern für alle Verfahren der DeQS-RL sowie für das Landesverfahren Schlaganfall - Für kollektivvertraglich ambulant erbrachte Leistungen ist für Verfahren nach DeQS-RL die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (hier: KV Bayern) die zuständige DAS.
- Für selektivvertraglich erbrachte Leistungen ist für Verfahren nach DeQS-RL die Vertrauensstelle des G-BA die zuständige DAS.
Dokumentationspflichtige Datensätze sowie die erforderlichen Soll- und Risikostatistiken müssen fristgerecht von den Leistungserbringern an die zuständige DAS übermittelt werden. Die Leistungserbringer erhalten für die Datenübermittlungen jeweils entsprechende Rückprotokolle der zuständigen DAS, die ggf. Meldungen der Vertrauensstelle und der Bundesauswertungsstelle (IQTIG) enthalten.
Von den Datenannahmestellen werden die Datensätze an die Bundesauswertungsstelle weitergeleitet. Die Übermittlung erfolgt über die Vertrauensstelle, sofern patientenidentifizierende Daten (PID) vor der Weiterleitung an das IQTIG aus Datenschutzgründen pseudonymisiert werden müssen.
Um die Angaben in der QS-Dokumentation mit den im Rahmen der Verfahren verwendeten Sozialdaten zusammenzuführen, werden die erforderlichen Sozialdaten von den Krankenkassen über die Datenannahmestelle für Krankenkassen (DAS-KK) an die Bundesauswertungsstelle übermittelt. Wenn mit den Sozialdaten PID-Angaben übermittelt werden, so erfolgt die Übermittlung zur Pseudonymisierung über die Vertrauensstelle, um die QS-Daten und die Sozialdaten zusammenführen zu können.
Datenlieferfristen
Die aktuell geltenden Datenlieferfristen werden in den jeweils zugehörigen Reitern (siehe oben: QS-Daten, Sollstatistik, Risikostatistik, Patientenbefragung) dargestellt. Ein Gesamtüberblick über Datengrundlagen und Lieferfristen für das Erfassungsjahr 2023 ist außerdem über das IQTIG abrufbar.
In allen bundesweiten QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie besteht für fallbezogene QS-Daten eines Verfahrensjahres eine quartalsweise Lieferpflicht (jeweils zum 15.05., 15.08., 15.11., 28.02.). Für die Zuordnung zu einem Quartal und Verfahrensjahr gilt das Entlassungsdatum.
Die Lieferfrist für fallbezogene QS-Daten und die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation des QS-Verfahrens WI endet am 28.02. des auf das Verfahrensjahr folgenden Jahres. Darüber hinaus besteht für fallbezogene Datensätze der DeQS-Richtlinie eines Verfahrensjahres eine Korrekturfrist bis zum 15.03. des folgenden Jahres.
Fristen fallbezogene QS-Daten im Erfassungsjahr 2022 gemäß DeQS-RL sowie plan.QI-RL
- 28.02.2023 – Daten des 4. Quartals
- 15.03.2023 – Korrekturfrist für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL sowie plan.QI-RL
Fristen einrichtungsbezogen QS-Dokumentation im Verfahren QS-WI Erfassungsjahr 2022
- 01.01.2023 bis 28.02.2023 – Einrichtungsbezogene QS-Dokumentation im Verfahren QS-WI (NWIE bzw. NWIES) ohne Korrekturfrist
Landesverfahren Schlaganfall (85/1) Erfassungsjahr 2022
- eine quartalsweise Übermittlung der Daten wird empfohlen
- 15.03.2023 – Lieferfrist bzw. Korrekturfrist Erfassungsjahr 2022
- 15.05.2023: Daten des 1. Quartals
- 15.08.2023: Daten des 2. Quartals
- 15.11.2023: Daten des 3. Quartals
- 28.02.2024: Daten des 4. Quartals
- 15.03.2023 – Korrekturfrist für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL sowie plan.QI-RL
Hinweis: Für alle genannten Datenlieferfristen gilt – Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Lieferfrist automatisch am nächsten Werktag.
Die Sollstatistik zeigt, wie viele Fälle eines Leistungserbringers für die externe Qualitätssicherung in einem Auswertungsjahr dokumentationspflichtig waren. Die Ergebnisse der Sollstatistik bilden die Grundlage für die Ermittlung der Dokumentationsraten (Vollzähligkeit).
Gemäß der DeQS-Richtlinie besteht für alle einbezogenen Leistungserbringer die Verpflichtung eine Aufstellung über dokumentationspflichtige Leistungen im Bereich der externen Qualitätssicherung (Sollstatistik) zu übermitteln. Die Berichtspflicht besteht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen erbracht wurden (sog. Nullmeldung).
Übermittlung Sollstatistik
Die Übermittlung der Sollstatistik erfolgt jährlich jeweils bis zum 15.03. des Folgejahres in elektronischer und schriftlicher Form inkl. der Abgabe einer von der Geschäftsführung im Original unterschriebenen Konformitätserklärung.
- Sollstatistik_DeQS (fallbezogene Sollstatistik für alle QS-Verfahren)
- Sollstatistik_DeQS_EDOK (einrichtungsbezogen für das Verfahren QS-WI)
Seit 2021 muss eine Sollstatistik_DEQS_EDOK abgegeben werden. Diese Sollstatistik enthält die Meldung zur Dokumentationsverpflichtung für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation im Verfahren QS-WI (NWIES_LKG u. NWIEA_LKG).
Frist für das Erfassungsjahr 2022 (DeQS u. DeQS_EDOK)
15.03.2023 – jeweils elektronisch und in Papierform mit Konformitätserklärung und Originalunterschrift der Geschäftsleitung
Formate für die Benennung der verschlüsselten Dateien
- Sollstatistik DeQS (fallbezogen)
SOLL_[Jahr]_[IKNRKH]_[STANDORTID]_[Ländercode]_DeQS.zip.gpg
Bsp. SOLL_2022_260956789_773456_BA_DeQS.zip.gpg - Sollstatistik_DeQS_EDOK (einrichtungsbezogen für das Verfahren QS-WI)
SOLL_[Jahr]_[IKNRKH]_[Ländercode]_DeQS_EDOK.zip.gpg
Bsp. SOLL_2022_260956789_BA_DeQS_EDOK.zip.gp
Hinweise zum Erfassungsjahr 2022
- Abgabefrist der Sollstatistik_DeQS und der Sollstatistik_DeQS_EDOK für das Erfassungsjahr 2022 ist der 15.03.2023.
- Im Erfassungsjahr 2022 ist die Sollstatistik_DEQS bezogen auf den entlassenden Standort zu übermitteln. Die Sollstatistik_DEQS_EDOK ist weiterhin bezogen auf die IK-Nummer zu übermitteln.
Hinweise für selektivvertragliche / kollektivvertragliche Leistungserbringer
- Für kollektivvertraglich erbrachte Leistungen durch Vertragsärzte/-ärztinnen erstellt die zuständige KV die Sollstatistik und stellt diese der Datenannahmestelle der KV zur Verfügung.
- Selektivvertragliche Sollstatistiken sind an die Vertrauensstelle zu übermitteln, die ebenfalls bei weiteren Fragen zur Verfügung steht.
Die Risikostatistik ermittelt von allen Behandlungsfällen des Krankenhauses das Auftreten von Risikofaktoren für die Entstehung eines Dekubitus. Sie ergänzt die Dokumentation für das QS-Verfahren Dekubitusprophylaxe und wird zur Berechnung der Risikoadjustierung verwendet.
Unabhängig vom tatsächlichen Auftreten eines Dekubitus, ist die Übermittlung der Risikostatistik für alle Krankenhäuser, die vollstationäre Fälle ab einem Alter von 20 Jahren behandelt haben, verpflichtend.
Frist Übermittlung Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2022
- 15.03.2023
Ab dem 01.07.2022 geht die Patientenbefragung (Modul PPCI) im Rahmen des QS-Verfahrens PCI in den Regelbetrieb. Damit die Patientinnen und Patienten von der Versendestelle Fragebögen erhalten können, sind Leistungserbringer verpflichtet, monatlich Daten zu den Patientinnen und Patienten zu liefern, die eine PCI oder Koronarangiographie erhalten haben.
Diese Daten beinhalten für die Zusendung der Fragebögen die Adressdaten sowie für die Auswahl der Fragebogenversion behandlungsspezifische Daten. Das IQTIG hat hierzu nähere Informationen zur Verfügung gestellt.
Fristen für die Patientenbefragung (PPCI)
- monatliche Datenlieferung jeweils zum 7. Tag des Folgemonats:
z. B. 07.08., 07.09., 07.10. usw. - Korrekturfrist jeweils 7 Tage und somit jeweils bis zum 14. Tag des Folgemonats:
z. B. 14.08., 14.09., 14.10. usw. - Fällt das Fristende (sowohl Datenliefer- als auch Korrekturfrist) auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag
- Datenlieferfristen beziehen sich auf alle im Vormonat entlassenen Patient(inn)en mit Indexeingriff
- Dokumentationspflicht besteht ab Aufnahmedatum 01.07.2022
Informationsbroschüren des IQTIG zum Download
- Informationsschreiben für Leistungserbringer (ausführlich)
- Informationsflyer für Leistungserbringer (kurz)
- Informationsflyer für Patientinnen und Patienten
Weiterführende Informationen und Links
- Mario Callies
- 089 211590-14
- daten-support@lag-by.de
Bitte senden Sie ausschließlich die entsprechend der Spezifikation verschlüsselten Transaktionsdateien an den Dateneingang der LAG Bayern. Die Einsendung von Erhebungsbögen in anderen Dateiformaten (z. B. Word, PDF) ist nicht möglich.