Stellungnahmeverfahren

Das Stellungnahmeverfahren ist zentraler Bestandteil der externen Qualitätssicherung bzw. der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Ziel des Stellungnahmeverfahrens ist es zunächst anhand von rechnerischen Auffälligkeiten tatsächliche Qualitätsdefizite zu identifizieren. Über eine Ursachenanalyse und ggf. die Einleitung weiterführender Maßnahmen werden betroffene Leistungserbringer bei der Verbesserung der Versorgungsstrukturen, -prozesse und -ergebnisse unterstützt.

Um Verbesserungen zu erreichen, werden – zumeist in kollegialen Gesprächen oder Begehungen – konkrete Zielvereinbarungen geschlossen. Diese führen dann zu einer längerfristigen Beobachtung und Unterstützung durch die jeweils für das Stellungnahmeverfahren zuständige Stelle (LAG Bayern in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fachkommission). Die Beurteilung von Auffälligkeiten sowie Stellungnahmen und die Identifikation von konkreten Verbesserungspotenzialen wird von geeigneten Fachkommissionen vorgenommen. Die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens gewonnenen Erkenntnisse, dienen außerdem der Optimierung von Indikatoren sowie der Weiterentwicklung der QS-Verfahren.

Das Stellungnahmeverfahren wird im (Früh-)Sommer des auf die Datenerfassung folgenden Jahres eingeleitet. Für die im Qualitätsbericht der Krankenhäuser zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren muss das Stellungnahmeverfahren bis zum 31. Oktober des Folgejahres abgeschlossen werden.

In der DeQS-RL wird nach landesbezogenen und bundesbezogenen Verfahren unterschieden. Bei den bundesbezogenen Verfahren (QS TX, QS KCHK, QS-NET-NTX und QS-NET-PNTX ) ist das Stellungnahmeverfahren mit den Leistungserbringern Aufgabe des IQTIG.

Für landesbezogene Verfahren sind gemäß DeQS-RL die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) verantwortlich, die auch das Stellungnahmeverfahren mit Leistungserbringern durchführen. Zur Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufgaben in der externen Qualitätssicherung beruft die LAG Fachkommissionen, die sich aus Expertinnen und Experten aus dem stationären Bereich und bei sektorenübergreifenden Verfahren auch aus dem ambulanten Bereich zusammensetzen.

Schaubild Ablauf Stellungnahmeverfahren

Im Rahmen der plan.QI-Richtlinie sind bei rechnerisch auffälligen Ergebnissen die Landesgeschäftsstellen (LAG) für die Durchführung des Stellungnahmeverfahrens zuständig. Bei statistischen Auffälligkeiten wird das Stellungnahmeverfahren durch das IQTIG eingeleitet.

Das Stellungnahmeverfahren zum Landesverfahren „Schlaganfall“ wird analog zu den Abläufen im Rahmen der DeQS-RL geführt. Das Stellungnahmeverfahren für das Landesverfahren Schlaganfall erfolgt allerdings i. d. R. früher als die für die Verfahren gemäß DeQS-RL.