Verfahrensablauf

Im Rahmen von Qualitätssicherungs-Verfahren (QS-Verfahren) werden ausgewählte Eingriffe oder Leistungsbereiche standardisiert dokumentiert. Die einzelnen Qualitätssicherungsmaßnahmen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt.

Die Verfahren und Datensätze werden im Auftrag des G-BA vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bundeseinheitlich spezifiziert. Im Allgemeinen kann der Ablauf von QS-Verfahren in die folgenden Schritte unterteilt werden:

Sowohl das IQTIG als auch die Landesgeschäftsstellen sind an der Durchführung der Verfahren beteiligt. Die Zuständigkeiten für Datenannahme, Auswertung, Durchführung des Stellungnahmeverfahrens sowie der Datenvalidierung unterscheiden sich mitunter in den verschiedenen Richtlinien und QS-Verfahren. Zu diesen Richtlinien zählen derzeit insbesondere die folgenden:

    • DeQS-RL: Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
    • plan.QI-RL: Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Hinzu kommen Landesverfahren, die von den Bundesländern eigenständig, ohne Beteiligung des IQTIG spezifiziert und durchgeführt werden.

Übersicht Ablauf 2024

Übersicht mit den wichtigsten Fristen gemäß DeQS-RL, PlanQI-RL sowie zum Landesprojekt Schlaganfall zum Download: