Datenvalidierung

Um die Zuverlässigkeit der für die externe Qualitätssicherung übermittelten Daten zu gewährleisten, werden diese auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit im Rahmen des Datenvalidierungsverfahrens überprüft. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, Verbesserungen in den Dokumentationsprozessen anzuregen und die Aussagekraft der Qualitätsindikatoren zu untermauern. Das Verfahren zur Validierung der für die externe Qualitätssicherung erhobenen Daten ist so wie das Stellungnahmeverfahren ein Kernelement der externen Qualitätssicherung.

Statistische Basisprüfung mit Stellungnahmeverfahren

Bei der Statistischen Basisprüfung erfolgt eine Analyse nach vorab in der Spezifikation festgelegten Auffälligkeitskriterien, die auf eine fehlerhafte Dokumentation hinsichtlich Vollzähligkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität hinweisen können. Die Datenbasis hierfür sind die in den Jahresauswertungen berücksichtigten Datensätze (ohne Minimaldatensätze) pro QS-Verfahren. Für Leistungserbringer mit rechnerischen Auffälligkeiten wird ein Stellungnahmeverfahren zur Datenvalidität eingeleitet. Im Rahmen dieses Stellungnahmeverfahrens soll geklärt werden, ob der Grund für die rechnerische Auffälligkeit tatsächlich eine fehlerhafte Dokumentation ist. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentationsqualität vereinbart.

Datenabgleich

Aktuell wurden noch keine Kriterien zur Datenvalidierung im Rahmen eines gezielten Datenabgleichs in der DeQS-Richtlinie beschlossen. Der G-BA wird zeitnah weitere Regelungen und Methoden der Datenvalidierung festlegen.

Für planungsrelevante Qualitätsindikatoren besteht das Datenvalidierungsverfahren aus einem Aktenabgleich und einem Verfahren zur möglichen Korrektur der Dokumentation.

Das Datenvalidierungsverfahren wird durchgeführt bei Krankenhäusern,

  • die statistische Auffälligkeiten in mindestens einem planungsrelevanten Qualitätsindikator aufweisen,
  • die im jeweiligen Vorjahr eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben,
  • aus einer Stichprobe,
  • sowie mindestens aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert haben.

Im Rahmen der Datenvalidierung werden Behandlungsfälle gezogen, für die eine Zweiterfassung für ausgewählte Datenfelder der QS-Dokumentation anhand der Patientenakte erfolgt. Anschließend werden die Daten aus der Zweiterfassung mit den Daten der QS-Dokumentation abgeglichen. Der Prüfbericht sowie die geprüften und gegebenenfalls korrigierten Daten zur Neuberechnung werden den Krankenhäusern und dem IQTIG durch die prüfende Stelle (LAG Bayern) unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Neuberechnungen

Sollte die Datenvalidierung ergeben, dass noch Korrekturen an den Daten erforderlich sind, führt das IQTIG auf Grundlage der geprüften Daten von 20.06. bis 09.07. des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres Neuberechnungen durch. Das IQTIG ermittelt, ob das Krankenhaus unter Berücksichtigung der ggf. korrigierten Prüfergebnisse erstmals oder weiterhin eine statistische Auffälligkeit aufweist. Das Institut nach § 137a SGB V teilt den Krankenhäusern, den auf Landesebene beauftragten Stellen (LAG Bayern) und dem G-BA das Ergebnis der Neuberechnung mit.