Ambulant erworbene Pneumonie
Verfahren 8 – Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Der G-BA hat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2025 für das Verfahren Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP) eine Übergangsregelung beschlossen. Demnach besteht für das Erfassungsjahr (EJ) 2026 keine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Erhebung und Übermittlung von Daten. Für das Auswertungsjahr 2026 (zu den Daten des EJ 2025) ist noch eine Auswertung vorgesehen, jedoch wird kein Stellungnahmeverfahren im Verfahren QS CAP stattfinden.
Geplant ist die Wiedereinführung des Verfahrens QS CAP ab dem EJ 2027. Es soll künftig rein sozialdatenbasiert fortgeführt werden, mit nur einem sozialdatenbasierten Qualitätsindikator zur Sterblichkeit. Die übrigen fünf der bisher sechs Qualitätsindikatoren werden abgeschafft.
Im Zuge der „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ wird das Verfahren QS CAP ausgesetzt und überarbeitet. Gemäß G-BA Beschluss besteht im Erfassungsjahr (EJ) 2026 keine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Erhebung und Übermittlung von Daten für dieses Verfahren.
Mit der LAG Infomail 37/2025 – Aussetzung des Verfahrens Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP) im Erfassungsjahr 2026 haben wir Sie über die Aussetzung des Verfahrens informiert.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Pneumonie
- Dr. med. Matthias Füchtenbusch, MD Bayern
- Dr. med. Rumo D. Leistner, Sozialstiftung Bamberg
- Erika Lorenz-Löblein, Patientenvertretung Bayern
- Prof. Dr. med. F. Joachim Meyer, München Klinik Harlaching
- Prof. Dr. med. Michael Pfeifer, Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg
- PD Dr. med. Richard Strauß, Universitätsklinikum Erlangen
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Viola Koncz, MPH
- 089 211590-26
- qs-cap@lag-by.de