Knieendoprothesenversorgung
Verfahren 15 – Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Hinweis:
Ab dem 01.01.2026 tritt die Dokumentationspflicht für das Verfahren QS KEP gemäß des G-BA-Beschluss vom 17.07.2025 wieder in Kraft.
Das QS-Verfahren QS KEP umfasst Patient:innen ab 18 Jahren mit Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel sowie Patient:innen ab 18 Jahren mit Erstimplantation einer Knieendoprothese oder unikondylären Schlittenprothese. Ausgeschlossen aus dem QS-Verfahren werden Patient:innen mit Mehrfachverletzungen und Versorgung bei Polytrauma, sowie Nicht-GKV Versicherte.
Datenquellen:
Die Erfassung von Erstimplantationen mit Verdacht auf Wundkomplikation sowie alle Wechseleingriffe erfolgen über die QS-Dokumentation. Dementsprechend wird für diese Fälle i. d. R. auch ein QS-Bogen ausgelöst.
Die Erfassung von Erstimplantationen ohne Verdacht auf Wundkomplikation erfolgen über Sozialdaten (= Abrechnungsdaten der Krankenkassen). Für diese Fälle wird entsprechend kein QS-Bogen ausgelöst, in der Auswertung werden diese Fälle jedoch mit eingeschlossen und mit denen der QS-Dokumentation zusammengeführt.
Das Auftreten von Komplikationen in einem definierten Follow-Up-Zeitraum erfolgt ebenfalls über Sozialdaten und wird in der Auswertung der Qualitätsindikatoren/Kennzahlen mit den anderen Informationen zu Wechsel-Eingriff bzw. Erstimplantation zusammengeführt.
Anders als in anderen Verfahren mit Sozialdaten-QI (z. B. QS CHE) wird eine Auswertung zeitnah im EJ + 1 möglich sein, da nicht der Erst- oder Wechseleingriff als Fixpunkt der Auswertung dient, sondern das „unerwünschte Ereignis“ (wie z. B. das Versterben oder eine Komplikation).
Weitere Details können einem IQTIG-Informationsschreiben entnommen werden.
Das Verfahren wird nur im stationären Bereich und nur für GKV-Versicherte durchgeführt.
Häufig gestellte Fragen:
- Wie werden zweizeitige Wechsel von der Software korrekt als Wechsel und nicht als Erstimplantation erfasst?
Das IQTIG empfiehlt dringend zusätzlich zu dem Implantationskode die Kodierung mit dem Zusatzkode 5-829.n (Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation). Damit erfolgt die Auslösung eines Wechsel-Bogens und der Fall kann ohne Fehlermeldung entsprechend abgeschlossen werden.
- Es liegen besondere Fallkonstellationen vor, in denen unklar ist, ob bei der Dokumentation der Komplikation 1 = postoperativ erworben“ oder „2 = bei Aufnahme“ anzugeben ist. Was ist hier zu beachten?
Für das Erfassungsjahr 2026 möchten wir hierzu auf das IQTIG-Informationsschreiben verweisen, in dem besondere Fallkonstellationen beschrieben werden. Außerdem wird der Umgang mit nicht bestätigten Verdachtsdiagnosen und Pneumonien, die nicht alle Kriterien der KISS-Definition erfüllen, beschrieben.
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Für dieses Qualitätssicherungsverfahren werden nach §299 SGB V patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und verarbeitet. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine qualifizierte Information der betroffenen, gesetzlich versicherten Patient:innen erforderlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dafür ein „Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation“ zur Verfügung. Patientinnen und Patienten werden darüber informiert, dass in diesem Verfahren unter Beachtung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Aufgrund der Überarbeitung und zwischenzeitlichen Aussetzung des Verfahrens QS KEP pausiert die Fachkommission derzeit und steht der LAG Bayern intern beratend zur Verfügung.
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Rebecca Moser, M. Sc.
- 089 211590-28
- qs-kep@lag-by.de