Hiermit möchten wir Sie über die anstehenden Datenübermittlungen zur Soll- und Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2025 informieren.
Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen der DeQS-Richtlinie zur Abgabe der fallbezogenen Sollstatistik und der zugehörigen Konformitätserklärung und der Risikostatistik für das Jahr 2025 verpflichtet. Die Berichtspflicht besteht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen im Krankenhaus erbracht wurden (sog. Nullmeldung). Einsendeschluss für die Übermittlung der elektronischen und schriftlichen Sollstatistiken sowie der Risikostatistik ist der 16.03.2026. Die in der DeQS-RL definierte Datenlieferfrist 15.03. fällt im Jahr 2026 auf einen Sonntag, weswegen sich die Frist auf den nächsten Werktag verschiebt.
Ausführliche Informationen zur Erstellung und Einsendung von Sollstatistiken und Risikostatistik haben wir Ihnen hier bereitgestellt. Zudem finden Sie auf QS Campus in der Rubrik „Krankenhäuser (allg. Themen)“ ein aktuelles Schulungsvideo zur „Soll- und Risikostatistik 2025“.
Zusammenfassend sind die folgenden Dateien einzusenden:
- Fallbezogene Sollstatistik (Sollstatistik_DeQS) über alle QS-Verfahren der DeQS-Richtlinie
Die methodische Sollstatistik muss sowohl in elektronischer Form als auch in schriftlicher Form inkl. der Konformitätserklärung an die Datenannahmestelle der LAG Bayern übermittelt werden. Die Einsendung der Sollstatistik für die stationären Leistungserbringer ist im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 16.03.2026 möglich. Bitte beachten sie, dass die Erstellung der fallbezogenen Sollstatistik auf Ebene der Standorte erfolgt.
- Risikostatistik für das QS-Verfahren QS DEK – Dekubitusprophylaxe der DeQS-Richtlinie
Die Risikostatistik ist von allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern zu übermitteln, die Patienten im Alter von 20 bis 120 Jahren im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 stationär aufgenommen und im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 entlassen haben. Es besteht auch eine Berichtspflicht für den Fall, dass keine den Auslösebedingungen des Leistungsbereiches „DEK ‐ Dekubitusprophylaxe“ entsprechenden Fälle behandelt und dokumentiert (Erhebungsbogen) wurden. Die Anzahl der Fälle der Risikostatistik wird informativ in der fallbezogenen Sollstatistik (Sollstatistik_DeQS) ausgewiesen und muss mit der Zahl der Fälle in der Risikostatistik selbst übereinstimmen. Die Einsendung der Risikostatistik erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 16.03.2026 an die Datenannahmestelle der LAG Bayern in rein elektronischer Form.
Bitte beachten sie, E-Mails mit von den Vorgaben abweichenden Dateienanhängen werden nicht bearbeitet. Die gleichzeitige Versendung der unverschlüsselten Dateien und der verschlüsselten Datei führt die Verschlüsselung ad absurdum.
Hinweis zum QS-Verfahren QS-WI:
Mit der Infomail „LAG Infomail 38/2025 – Beendigung der Erprobungsphase und Einstellung des Verfahrens QS WI“ haben wir Sie über die Beendigung des Verfahrens informiert. Gemäß G-BA Beschluss ist die Pflicht zur einrichtungs-bezogenen QS-Dokumentation und zur Abgabe der einrichtungsbezogenen Sollstatistik für das Erfassungsjahr 2025 nicht mehr gegeben.
Bei Rückfragen zur Soll- und Risikostatistik wenden Sie sich bitte an daten-support@lag-by.de