Alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen der DeQS-Richtlinie zur Abgabe zweier Sollstatistiken inklusive der zugehörigen Konformitätserklärungen und der Risikostatistik für das Verfahrensjahr 2022 verpflichtet. Die Berichtspflicht besteht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen im Krankenhaus erbracht wurden (sog. Nullmeldung). Einsendeschluss für die Übermittlung der elektronischen und schriftlichen Sollstatistiken sowie der Risikostatistik ist der 15.03.2023.
Fallbezogene Sollstatistik über alle QS-Verfahren der DeQS-Richtlinie (Sollstatistik_DeQS)
Die methodische Sollstatistik muss sowohl in elektronischer Form als auch in schriftlicher Form inkl. der Konformitätserklärung an die Datenannahmestelle der LAG Bayern übermittelt werden. Die Einsendung der Sollstatistik für die stationären Leistungserbringer ist im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 15.03.2023 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Sollstatistik für das Verfahrensjahr 2022 wieder auf Ebene der Standorte erfolgt.
Einrichtungsbezogene Sollstatistik für das QS-Verfahren QS-WI der DeQS-Richtlinie (Sollstatistik_DeQS_EDOK)
Die Sollstatistik für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation muss sowohl in elektronischer Form als auch in schriftlicher Form inkl. der Konformitätserklärung an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt werden. Die Einsendung der Sollstatistik erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 15.03.2023 an die Datenannahmestelleder LAG Bayern.
Risikostatistik für das QS-Verfahren QS DEK – Dekubitusprophylaxe der DeQS-Richtlinie
Die Risikostatistik ist von allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern zu übermitteln, die Patienten im Alter von 20 bis 120 Jahren im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 stationär aufgenommen und im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 entlassen haben. Es besteht somit auch Berichtspflicht für den Fall, dass keine den Auslösebedingungen des Leistungsbereiches „DEK ‐ Dekubitusprophylaxe“ entsprechenden Fälle behandelt wurden. Die Anzahl der Fälle der Risikostatistik wird informativ in der fallbezogenen Sollstatistik (Sollstatistik_DeQS) ausgewiesen und muss mit der Zahl der Fälle in der Risikostatistik selbst übereinstimmen. Die Einsendung der Risikostatistik erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 15.03.2023 an die Datenannahmestelleder LAG Bayern in rein elektronischer Form.
Ausführlichere Erläuterungen zur Übermittlung der Sollstatistiken und der Risikostatistik.