LAG Infomail 01/2026 – Relevante Spezifikationsänderungen in den QS-Verfahren zum EJ 2026

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Zum Jahresbeginn möchten wir Sie über relevante Änderungen in den QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie sowie zu dem Landesverfahren Schlaganfall zum Erfassungsjahr 2026 informieren.

Relevante Spezifikationsänderungen in den QS-Verfahren zum Erfassungsjahr (EJ) 2026

Auf unserer Website haben wir Ihnen Übersichten mit relevanten verfahrensspezifischen Änderungen bereitgestellt.

Die QS-Verfahren nach DeQS-RL finden Sie hier sowie das Landesverfahren Schlaganfall hier. Im Downloadbereich am Ende der Seite des jeweiligen QS-Verfahrens stehen Ihnen die Änderungen unter folgendem Button zur Verfügung: 

Die Übersicht beinhaltet insbesondere Änderungen in den Dokumentationsbögen und Ausfüllhinweisen im Vergleich zum EJ 2025 zum Stand 15.01.2026 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Nachträgliche Aktualisierungen der Spezifikation durch G-BA und IQTIG werden möglichst zeitnah in den Übersichten angepasst. 

Wichtige Hinweise zu weiteren Verfahren: 

  • Das Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS) ist für Krankenhäuser ab dem 01.2026 dokumentationspflichtig. QS SEPSIS ist ein stationäres Verfahren, das eine fallbezogene Dokumentation sowie eine jährliche Einrichtungsbefragung vorsieht.
    Siehe auch LAG Infomail 20/2025
  • Das Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) ist ab dem EJ 2026 wieder dokumentationspflichtig.
    Siehe auch LAG Infomail 31/2025
  • In der G-BA-Plenumssitzung vom 18.12.2025 wurde das Ende der Erprobungsphase des Verfahrens Nosokomiale Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das Verfahren ab dem Jahr 2026 nicht weitergeführt wird.
    Siehe auch LAG Infomail 38/2025
  • Gemäß G-BA Beschluss besteht im EJ 2026 keine Verpflichtung für Krankenhäuser zur Erhebung und Übermittlung von Daten für das Verfahren QS CAP.
    Siehe auch LAG Infomail 37/2025
  • Im Zuge einer geplanten Überarbeitung des QS-Verfahrens Nierenersatztherapie – Dialyse (QS NET-DIAL) hat der G-BA zudem beschlossen, die Datenerfassung für dieses Verfahren in den EJ 2026 und 2027 auszusetzen.
    Siehe auch LAG Infomail 26/2025