Wir leiten Ihnen ein Informationsschreiben des IQTIG mit Hinweisen zur Korrektur der Spezifikation (Spezifikationsjahr 2026) zum QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis weiter.
In den ersten Wochen der praktischen Umsetzung in den Kliniken zeigten sich zwei Anwendungsprobleme, welche ein unterjähriges Spezifikationsupdate erforderlich machen.
- Gemäß den QS-Filter-Auslösekriterien sind die Fachrichtungen der Liste „FAB_SEP_EX“ als Ausschlusskriterium für eine Dokumentationspflicht definiert. Für Fälle, die aus diesen Fachabteilungen entlassen werden, besteht somit keine Dokumentationspflicht.
Durch eine ungenaue Definition des technischen Algorithmus als Formel und der zugehörigen Syntax kann es vorkommen, dass der Softwarehersteller im QS-Filter nicht die entlassende Fachabteilung prüft, sondern alle dokumentierten Fachabteilungen berücksichtigt. Dies führt zu einem ungewollten Ausschluss von eigentlich dokumentationspflichtigen Behandlungsfällen.
(Beispiel: Behandlungsfälle würden gemäß QS-Filter fälschlicherweise aus der Dokumentationspflicht herausgenommen werden, wenn im Verlauf der Behandlung zum Beispiel Leistungen aus der Fachabteilung Radiologie erbracht worden sind.)
è Nach Umsetzung der korrigierten Spezifikation durch Ihren Softwarehersteller kann es unter Umständen zur Dokumentationspflicht bisher nicht berücksichtigter Fälle kommen. Diese Fälle müssen anschließend nachdokumentiert werden.
- Der QS-Filter berücksichtigt verschiedene Kombinationen von ICD-Kodes und OPS für die Ermittlung der Dokumentationspflicht eines Behandlungsfalles. Im Dokumentations-bogen selbst müssen für jeden ausgelösten Fall die für das QS-Verfahren relevanten OPS und ICD-Kodes dokumentiert werden. Beide Datenfelder sind in der aktuellen Spezifikation als „Muss-Feld“ definiert. Dies erzwingt für jedes Feld (OPS und ICD) mindestens einen Eintrag.
Da die Dokumentationspflicht eines Behandlungsfalles auch ohne einen relevanten OPS vorliegen kann, kann der Erhebungsbogen in diesem Fall nicht fehlerfrei abgeschlossen und übermittelt werden.
- Die aufgrund eines fehlenden OPS nicht abschließbaren Fälle bitte nicht als MDS-Datensatz dokumentieren. Der fehlerfreie Abschluss und die Versendung der Fälle kann zu einem späteren Zeitpunkt, nach Umsetzung der korrigierten Spezifikation durch ihren Softwarehersteller, erfolgen.
Zur Behebung der benannten Problemfälle wird das IQTIG zeitnah ein unterjähriges Update der Spezifikation zur Umsetzung durch die Softwarehersteller veröffentlichen.
Zudem möchten wir Sie informieren, dass die Spezifikation für die Einrichtungsbefragung im QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis nun durch das IQTIG veröffentlicht wurde:
Spezifikation für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation 2026 V01
Die Einrichtungsbefragung erfolgt erstmalig Anfang 2027 zu den Daten des Erfassungsjahres 2026.
Im Namen des IQTIG möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und stehen für Rückfragen unter qs-sepsis@lag-by.de zur Verfügung.