LAG Infomail 05/2026 – Aktualisiertes IQTIG-Informationsschreiben zur Dokumentation von Komplikationen in den Verfahren QS HGV und QS KEP

  • Beitrags-Kategorie:LAG Infomail

Mit der Infomail 32/2025 hatten wir Ihnen bereits ein IQTIG-Informationsschreiben zur korrekten QS-Dokumentation bei besonderen Fallkonstellationen in den Verfahren QS HGV und QS KEP weitergeleitet.

In einem aktualisierten Informationsschreiben hat das IQTIG nun weitere Dokumentationshinweise zu besonderen Fallkonstellationen in den Verfahren QS HGV und QS KEP adressiert. Das Schreiben leiten wir Ihnen im Anhang weiter.
Konkret geht es um die Dokumentation von Komplikationen bzw. die korrekte Angabe des Zeitpunkts der Diagnosestellung.

Zusammenfassend lauten die Empfehlungen wie folgt:

1. Zuordnung der Komplikation bei mehreren Prozeduren     

Da die Komplikationen im Erfassungsjahr 2026 dem Basis- und nicht dem Prozedurbogen zugeordnet werden, muss im Falle von einer oder mehreren intra- oder postoperativ aufgetretenen Komplikationen bei mehreren Prozeduren die Komplikation immer als „1 = postoperativ erworben“ angeben werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ggf. nur bei einer Prozedur die Komplikation tatsächlich aufgetreten ist.

2. Komplikation tritt prä- sowie intra-/postoperativ auf

Tritt eine Komplikation sowohl prä- als auch intra-/postoperativ auf, sollte stets „1 = postoperativ erworben“ in dem dazugehörigen Datenfeld angegeben werden.

3. Auftreten von Komplikationen zwischen Aufnahme und Operation (a)
    oder intraoperativ (b)

a. Falls die Komplikation zwischen Aufnahme und OP entstanden ist, soll „2 = bei Aufnahme“ in dem dazugehörigen Datenfeld angegeben werden.

b. Falls die Komplikation intraoperativ entstanden ist, ist „1 = postoperativ erworben“ in dem dazugehörigen Datenfeld anzugeben.

4. Nicht bestätigte Verdachtsdiagnosen

Sofern sich eine anfängliche Verdachtsdiagnose nicht bestätigt, ist „2 = bei Aufnahme“ in dem dazugehörigen Datenfeld anzugeben.

5. Pneumonien, die nicht alle Kriterien der KISS-Definition erfüllen

Wenn eine Pneumonie nicht alle Kriterien der KISS-Definition erfüllt, ist die Pneumonie dennoch als Komplikation zu dokumentieren. Damit soll eine Diskrepanz zwischen Kodierung/ Abrechnung und Dokumentation vermieden werden.

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise des IQTIG bei der Dokumentation von Komplikationen, um die Validität Ihrer Ergebnisse zu gewährleisten.

Für Rückfragen stehen wir unter qs-kep@lag-by.de oder unter qs-hgv@lag-by.de gerne zur Verfügung.