LAG Infomail 10/2022 – Ablauf Stellungnahmeverfahren 2022

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Hiermit möchten wir über den geplanten Ablauf des Stellungnahmeverfahrens für die QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie für das Auswertungsjahr 2022 informieren.
  1. 30.06.2022 Voraussichtliche Bereitstellung der Jahresauswertungen durch das IQTIG an die Datenannahmestellen auf Landesebene.
  2. Anfang Juli 2022 Weiterleitung der Jahresauswertungen an Leistungserbringer über das QS-Portal. Ab diesem Zeitpunkt können bereits intern Analysen der Ergebnisse vorgenommen werden.
  3. Mitte – Ende Juli 2022 Die Fachkommissionen tagen zur Sichtung der Ergebnisse und beraten über die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens. Konkret wird in dieser Sitzung festgelegt, welche Leistungserbringer für welche Qualitätsindikatoren zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert werden.
  4. Anfang – Mitte August 2022 Das Lenkungsgremium der LAG Bayern GbR berät über die Empfehlungen der Fachkommissionen (siehe oben) und beschließt die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens.
  5. Mitte August 2022 Voraussichtlich erhalten betroffene Leistungserbringer gegen Mitte August eine schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme über das QS-Portal.
  6. Mitte August – Ende September 2022 Die konkreten Fristen zur Einreichung von Stellungnahmen werden mit der schriftlichen Aufforderung mitgeteilt, betragen aber in der Regel drei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Leistungserbringer einmalig eine Nachfrist von ca. zwei Wochen. Darüber hinaus ist keine weitere Fristverlängerung möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies während der Ferienzeit und richten für diesen Zeitraum ggf. intern eine Vertretungslösung ein. Stellungnahmen werden über das QS-Portal eingereicht.
  7. Anfang – Mitte Oktober 2022 Die Fachkommissionen tagen zur Sichtung der eingereichten Stellungnahmen und beraten über die Bewertung der auffälligen Ergebnisse.
  8. Bis 31.10.2022 Voraussichtlich Abschluss des Stellungnahmeverfahrens nach Beschluss durch das Lenkungsgremium der LAG Bayern GbR.
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen möglich sind und der beschriebene Zeitplan als grobe Richtschnur auch für Ihre Planung zu verstehen ist. Verschiebungen wären beispielsweise notwendig, falls sich die Bereitstellung der Jahresauswertungen verzögern sollte.