LAG Infomail 13/2023 – Landesverfahren Schlaganfall – Beginn des Stellungnahmeverfahrens und Aktualisierung der Jahresauswertung

Mit dem heutigen Tag wird für das Landesverfahren Schlaganfall das Stellungnahmeverfahren (STNV) 2023 zum Erfassungsjahr 2022 begonnen. Die Durchführung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal der LAG Bayern https://lag-by-qsportal.de , über das wir Ihnen bereits die Jahresauswertungen zur Verfügung gestellt haben.

Hinweise zum Ablauf des Stellungnahmeverfahrens:

– Sofern eine Stellungnahme erforderlich ist, erhält der von Ihrem Krankenhaus registrierte Ansprechpartner*in vom QS-Portal automatisiert eine Benachrichtigung. Für jeden Qualitätsindikator (QI), für den eine Stellungahme angefordert wurde, erfolgt eine gesonderte E-Mail. Die vom QS-Portal automatisierten E-Mails werden von qsp-ba@unitrend.de versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass E-Mails von dieser Domain an Sie zugestellt werden. Zusätzlich empfehlen wir, sich regelmäßig im Portal anzumelden.
– Die QI, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, sind im Bereich „Stellungnahmen“ ersichtlich. Bitte achten Sie hier auch auf die teilweise individuellen Anfragen, zu denen in Ihrer Stellungnahme Bezug genommen werden soll.
– Bitte tragen Sie im Bereich „Stellungnahmen“ Ihre Stellungnahmen zum jeweiligen QI ein. Sie können Stellungnahmen zur weiteren Bearbeitung über den Button „Stellungnahme speichern“ ablegen. Durch das Speichern erfolgt noch keine Übermittlung an die LAG.
– Wir empfehlen die Stellungnahme, sobald diese aus Ihrer Sicht vollständig ist, über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG zu übermitteln. Sollten sich seitens der LAG Rückfragen zu dieser Stellungnahme ergeben, werden Sie wiederum automatisiert über das QS-Portal informiert.
WICHTIG: Stellungnahmen, die personenbezogene Daten beinhalten oder eindeutige Rückschlüsse auf Ihre Einrichtung ermöglichen, dürfen aus Datenschutzgründen nicht angenommen werden.
NEU: Bei spezifischen Rückfragen haben Sie die Möglichkeit über den Menüpunkt „Nachrichten“ mit uns über das QS-Portal zu kommunizieren. Bitte achten Sie auch auf Nachrichten seitens der LAG.

Fristen für das STNV des Landesverfahrens Schlaganfall:

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen ist der 03.07.2023. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Leistungserbringer einmalig eine Nachfrist. Individuelle Fristen sind leider nicht möglich.
Das Stellungnahmeverfahren für die QS-Verfahren nach DeQS-RL beginnt zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Informationen können Sie dem Verfahrensablauf auf unserer Website entnehmen: https://lag-by.de/wp-content/uploads/2023/05/2023_Uebersicht_Ablauf.pdf

Aktualisierung der Jahresauswertung

Bitte beachten Sie, die aktualisierte Jahresauswertung für das Landesverfahren Schlaganfall. Diese steht Ihnen ab sofort im QS-Portal zur Verfügung. Es erfolgte eine Anpassung des QI ADSR13-SAB im Modul 85-1_BL sowie die Darstellung der Auffälligkeitskriterien VK1-ADSR und VK2-ADSR zur Unter- bzw. Überdokumentation.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Moser (Tel. 089 211590-28) oder Herrn Callies (Tel. 089 211590-14) wenden. Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an schlaganfall@lag-by.de