LAG Infomail 13/2024 – Überprüfung der Standortbezeichnungen im bundesweiten Standortverzeichnis (InEK)

Mit dem 28. März 2024 ist das Krankenhaustransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Das für diese Zwecke entwickelte Webportal, in dem sich Patientinnen und Patienten ab dem Mai 2024 informieren können, werden alle Informationen standortbezogen ausgewiesen. Die Kennzeichnung/Benennung der Krankenhausstandorte erfolgt über die Namens- und Adressdaten des bundesweiten Standortverzeichnisses des InEK.

Bei der Verarbeitung der Standortnamen aus dem bundesweiten Standortverzeichnis ist dem IQITIG aufgefallen, dass bei einigen stationären Standorten unspezifische und nicht aussagekräftige Standortbezeichnungen hinterlegt sind (bspw. „Hauptstandort“). Die Verwendung solcher unspezifischen und nicht aussagekräftigen Standortbezeichnungen erschwert dem Nutzer die Identifikation der Krankenhausstandorte und kann unter Umständen einen negativen Einfluss auf die Darstellung des Krankenhausstandortes haben.

Aus diesem Grund möchten wir Sie im Auftrag des IQTIG bitten, die Angaben im Standortverzeichnis bis spätestens zum 30. April 2024 zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Auf der o. g Webseite des Standortverzeichnisses finden Sie unter der Rubrik „Kontakt & Hilfe“ ein Handbuch, das Sie dabei unterstützt.

Hinweis:
Die beispielsweise unspezifische Standortbezeichnung „Hauptstandort“ oder „Stammgelände“ wird häufig verwendet, wenn für die betreffende IK nur ein einziger stationärer Standort existiert. In diesem Fall ist es aus unserer Sicht hilfreich, die Bezeichnung des Krankenhauses (IK) auch für den Standort zu übernehmen.

Beispiel:
Krankenhausdaten
Haupt-IK:       260956789
Bezeichnung: Klinikum Stadt Musterhausen GmbH

Standortdaten
Standort-ID:      773456
Bezeichnung:     Klinikum Stadt Musterhausen