LAG Infomail 17/2022 – Beginn des Stellungnahmeverfahrens gemäß DeQS-RL

Mit unserer Infomail 10/2022 vom 13.06.2022 hatten wir bereits über den Ablauf des Stellungnahmeverfahrens (STNV) für die QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie für das Auswertungsjahr 2022 informiert.

Im Auftrag der Fachkommissionen und des Lenkungsgremiums der LAG Bayern wird zum 09.08.2022 das STNV eingeleitet. Die Durchführung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal der LAG Bayern https://lag-by-qsportal.de, über das wir Ihnen bereits die Rückmeldeberichte zur Verfügung gestellt haben.

Hinweise zum Ablauf des Stellungnahmeverfahrens:

  • Sofern eine Stellungnahme erforderlich ist, erhält der von Ihrem Krankenhaus registrierte Ansprechpartner*in vom QS-Portal automatisiert eine Benachrichtigung. Für jeden Qualitätsindikator (QI), für den eine Stellungahme angefordert wurde, erfolgt eine gesonderte E-Mail. Die vom QS-Portal automatisierten E-Mails werden von qsp-ba@unitrend.de versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass E-Mails von dieser Domain an Sie zugestellt werden. Zusätzlich empfehlen wir, sich regelmäßig im Portal anzumelden.
  • Die QI, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, sind im Bereich „Stellungnahmen“ ersichtlich. Bitte achten Sie hier auch auf die teilweise individuellen Anfragen, zu denen in Ihrer Stellungnahme Bezug genommen werden soll.
  • Sofern Sie die Anfrage hausintern in die entsprechende Fachabteilung zur Beantwortung weiterleiten, stellen Sie bitte auch den Rückmeldebericht und die Liste der auffälligen Vorgänge zur Verfügung, damit eine adäquate Analyse der Ergebnisse möglich ist.
  • Die Beantwortung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal. Bitte tragen Sie im Bereich „Stellungnahmen“ Ihre Stellungnahmen zum jeweiligen QI ein. Stellungnahmen per Post oder E-Mail werden nicht entgegengenommen.
  • Sie können Stellungnahmen zur weiteren Bearbeitung über den Button „Stellungnahme speichern“ ablegen. Durch das Speichern erfolgt noch keine Übermittlung an die LAG.
  • Wir empfehlen die Stellungnahme, sobald diese aus Ihrer Sicht vollständig ist, über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG zu übermitteln. Sollten sich seitens der LAG Rückfragen zu dieser Stellungnahme ergeben, werden Sie wiederum automatisiert über das QS-Portal informiert.
  • WICHTIG: Stellungnahmen, die personenbezogene Daten beinhalten, oder eindeutige Rückschlüsse auf Ihre Einrichtung ermöglichen, dürfen aus Datenschutzgründen nicht angenommen werden.

Fristen für das STNV im Auswertungsjahr 2022:

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen ist der 31.08.2022. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Leistungserbringer einmalig eine Nachfrist. Darüber hinaus ist keine weitere Fristverlängerung möglich. Individuelle Fristen sind nicht möglich.

Bei Fragen zu einem Qualitätsindikator wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Ansprechpartner*in des QS-Verfahrens. Die entsprechenden Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Homepage: https://lag-by.de/lag-bayern/team/

Bei Problemen mit dem QS-Portal wenden Sie sich bitte an daten-support@lag-by.de.

Die Funktionen des QS-Portals wurden in unserem kürzlich durchgeführten Online-Seminar ausführlich dargestellt. Eine Aufzeichnung des Online-Seminars „QS-Portal“ finden Sie auf unserer Homepage: https://lag-by.de/aktuell/online-seminare/