LAG Infomail 17/2024 – Landesverfahren Schlaganfall – Beginn des Stellungnahmeverfahrens

Mit unserer Infomail 15/2024 vom 30.04.2024 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass Sie Ihre Jahresauswertungen für das Landesverfahren Schlaganfall für das Auswertungsjahr 2024 im QS-Portal herunterladen können.

Im Auftrag der Fachkommissionen und des Lenkungsgremiums der LAG Bayern wird zum 15.05.2024 das Stellungnahmeverfahren (STNV) für rechnerisch auffällige Ergebnisse eingeleitet. Die Durchführung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal der LAG Bayern.

Hinweise zum Ablauf des Stellungnahmeverfahrens:

Zu jedem Ergebnis, in der Regel rechnerisch auffällige Ergebnisse von Qualitätsindikatoren (QI) und Auffälligkeitskriterien (AK), für das eine Stellungnahme angefordert wird, erhalten die im QS-Portal registrierten Ansprechpartner*innen eine automatisierte E-Mail mit dem Betreff „Stellungnahmeanforderung für Auswertungsmodul: QI/AK“.

Für rechnerisch auffällige Ergebnisse, zu denen keine Stellungnahme eingereicht werden muss, wird eine automatisierte E-Mail mit dem Betreff „Mitteilung zu QS-Verfahren: QI “ versendet, die sie über im QS-Portal hinterlegte Hinweise mit Bitte um klinikinterne Prüfung des Ergebnisses informiert.

Die vom QS-Portal versendeten E-Mails werden unter dem Absender qsp-ba@unitrend.de versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass E-Mails von dieser Domain an Sie zugestellt werden. Zusätzlich empfehlen wir, sich regelmäßig im Portal anzumelden.

  • Die QI, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, sind im Bereich „Stellungnahmen“ ersichtlich. Bitte achten Sie hier auch auf die teilweise individuellen Anfragen, zu denen in Ihrer Stellungnahme Bezug genommen werden soll.
  • Bitte tragen Sie im Bereich „Stellungnahmen“ Ihre Stellungnahmen zum jeweiligen QI ein. Sie können Stellungnahmen zur weiteren Bearbeitung über den Button „Stellungnahme speichern“ ablegen. Durch das Speichern erfolgt noch keine Übermittlung an die LAG.
  • Wir empfehlen die Stellungnahme, sobald diese aus Ihrer Sicht vollständig ist, über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG zu übermitteln. Sollten sich seitens der LAG Rückfragen zu dieser Stellungnahme ergeben, werden Sie wiederum automatisiert über das QS-Portal informiert.
  • WICHTIG: Stellungnahmen, die personenbezogene Daten beinhalten oder eindeutige Rückschlüsse auf Ihre Einrichtung oder Ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen, dürfen aus Datenschutzgründen nicht angenommen werden und werden umgehend gelöscht. Vermeiden Sie bitte auch die direkte Nennung von anderen Kliniken.

Fristen für das STNV des Landesverfahrens Schlaganfall:

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen ist der 12.06.2024. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Leistungserbringer einmalig eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen. Individuelle Fristen sind nicht möglich.

Das Stellungnahmeverfahren für die QS-Verfahren nach DeQS-RL beginnt zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Informationen können Sie dem Verfahrensablauf auf unserer Website entnehmen: https://lag-by.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-12-15_Ablaufplan_2024.pdf

Sollten innerhalb des QS-Portals technische Schwierigkeiten (bspw. durch lange Seitenladevorgänge) auftreten, melden Sie sich bitte vom QS-Portal ab, aktualisieren Sie die Website mithilfe der Tastenkombination STRG und F5 und melden Sie sich erneut an.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter schlaganfall@lag-by.de gerne zur Verfügung.