LAG Infomail 19/2026 Einleitung des Stellungnahmeverfahrens gemäß DeQS-Richtlinie

Mit dieser Infomail möchten wir Sie über die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens (STNV) für rechnerisch auffällige Qualitätsindikatoren (QI) und Auffälligkeitskriterien (AK) gemäß DeQS-Richtlinie informieren.

Wichtig auf einen Blick

  • Einleitung des Stellungnahmeverfahrens am 14.07.2026 mit ausschließlicher Durchführung über das QS-Portal der LAG Bayern
    • alle Stellungnahme-Anfragen stehen im QS-Portal unter „Stellungnahmen“ zur Verfügung
    • eine Übersichtsdatei „Uebersicht-STNV 2026“ steht unter „Dokumente“ zur Verfügung
  • Frist zur Einreichung der Stellungnahmen endet am 14.08.2026, automatisch einmalige Nachfrist von einer Woche

Details

Mit unserer Infomail 13/2026 vom 29.05.2026 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass die Rückmeldeberichte für die QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie für das Auswertungsjahr 2026 im QS-Portal zum Download bereitstehen. 

Im Auftrag der Fachkommissionen und des Lenkungsgremiums der LAG Bayern wurde zum 14.07.2026 das Stellungnahmeverfahren für rechnerisch auffällige Qualitätsindikatoren (QI) und Auffälligkeitskriterien (AK) eröffnet.

Im QS-Portal finden Sie unter dem Menüpunkt „Stellungnahmen“ alle Stellungnahme-Anfragen. Zusätzlich stellen wir Ihnen unter „Dokumente“ eine Übersicht zu den im STNV berücksichtigten QI und AK als PDF zur Verfügung (Dateiname: Uebersicht-STNV 2026). Diese können Sie nutzen, um sich einen Überblick über die QS-Verfahren zu verschaffen, in denen Handlungsbedarf besteht.

Hinweise zum Ablauf des Stellungnahmeverfahrens
Die vom QS-Portal automatisierten E-Mails werden von qsp-ba@unitrend.de versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass E-Mails von dieser Domain an Sie zugestellt werden. Zusätzlich empfehlen wir, sich regelmäßig im Portal anzumelden.

  • Stellungnahme-Anforderung
    Die QI- bzw. AK-Ergebnisse, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, sind im Bereich „Stellungnahmen“ ersichtlich. Bitte achten Sie auf die individuellen Anfragetexte, auf die in Ihrer Stellungnahme Bezug genommen werden soll.
    Sofern eine Stellungnahme erforderlich ist, hat der oder die von Ihrer Einrichtung registrierte Ansprechpartner:in vom QS-Portal automatisiert eine Benachrichtigung erhalten. Für jedes Ergebnis, für das eine Stellungahme angefordert wurde, erfolgt eine gesonderte E-Mail.
  • Mitteilung
    Zusätzlich erhalten Sie ggf. E-Mails mit dem Betreff „Mitteilung zu QS-Verfahren: QI“, die Sie über bestehende Hinweise zu auffälligen Ergebnissen informieren, für die jedoch keine Stellungnahme eingereicht werden muss.
  • Weiterleitung an Fachabteilung
    Sofern Sie die Anfrage hausintern an die entsprechende Fachabteilung zur Beantwortung weiterleiten, stellen Sie bitte auch den Rückmeldebericht und die Liste der auffälligen Vorgänge zur Verfügung, damit eine adäquate Analyse der Ergebnisse möglich ist. Bitte beachten Sie, dass in den Verfahren QS CHE, QS DEK und QS MC sowie zu den Follow up-QI der Verfahren QS HSMDEF und QS HGV weitere informative Dateien als Anhänge zu den jeweiligen Stellungnahme-Anfragen zu finden sind. Nähere Informationen zur Verwendung dieser Dateien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anfragetexten zu den einzelnen QI.
  • Erstellen/Speichern/Einreichen von Stellungnahmen
    Die Beantwortung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal. Bitte tragen Sie im Bereich „Stellungnahmen“ Ihre Stellungnahme zum jeweiligen QI oder AK ein. Stellungnahmen per Post oder E-Mail werden nicht entgegengenommen.

    Sie können Stellungnahmen zur weiteren Bearbeitung über den Button „Stellungnahme speichern“ ablegen. Durch das Speichern erfolgt noch keine Übermittlung an die LAG.

    Eine Stellungnahme, die aus Ihrer Sicht vollständig ist, kann über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG übermittelt werden. Sollten sich seitens der LAG Rückfragen zu dieser Stellungnahme ergeben, werden Sie wiederum automatisiert über das QS-Portal informiert.

  • Wichtiger Hinweis zum Datenschutz
    Stellungnahmen, die personenbezogene Daten von Patient:innen beinhalten oder eindeutige Rückschlüsse auf Ihre Einrichtung oder Ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen, dürfen aus Datenschutzgründen nicht angenommen werden und werden umgehend gelöscht. Vermeiden Sie bitte auch die direkte Nennung anderer Kliniken.

Wichtig! Neue Fristen für das STNV im Auswertungsjahr 2026

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen ist der 14.08.2026. Nach Ablauf dieser Frist erhalten die Leistungserbringer einmalig und automatisch eine Nachfrist von einer Woche. Über die Nachfrist werden Sie gesondert informiert. Darüber hinaus sind keine weiteren Fristverlängerungen oder individuellen Fristen möglich.

Ansprechpartner:innen