LAG Infomail 20/2025 – Neues Verfahren QS SEPSIS (inkl. Save the Date) und Wiederaufnahme des Verfahrens QS KEP

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Für Ihre Jahresplanung 2026 möchten wir Sie hiermit über die Einführung des neuen QS-Verfahrens Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS) sowie über die Wiederaufnahme des QS-Verfahrens Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) zum Erfassungsjahr (EJ) 2026 informieren. 

Neues QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS)

Der G-BA führt mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 (inkl. Ergänzung des Beschlusses vom 17. Juli 2025) das neue stationäre QS-Verfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ (QS SEPSIS) gemäß DeQS-Richtlinie zum EJ 2026 ein. Das QS-Verfahren besteht aus einer fallbezogenen und einer einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation. 

Standorte von Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen, die keine oder nur in Ausnahmefällen erwachsene Sepsispatient:innen behandeln oder diese regelhaft verlegen, werden aus dem QS-Verfahren ausgeschlossen. Das betrifft v. a. Fachkrankenhäuser, die den Fachrichtungen Psychiatrie, Psychosomatik/Psychotherapie, Neonatologie, Pädiatrie oder Augenheilkunde zugeordnet sind.

Mit dem angehängten Informationsschreiben erläutert das IQTIG ausführlich die Inhalte und Ziele des Verfahrens und geht auf die die vorgesehene QS-Dokumentation ein. Auf der Webseite des IQTIG können Sie die prospektiven Rechenregeln für die einrichtungsbezogene Erfassung (SEPSIS-E – prospektive Rechenregeln) sowie die fallbezogene und sozialdatenbasierte Erfassung (SEPSIS-FS – prospektive Rechenregeln) einsehen. Ebenso sind dort der Dokumentationsbogen und die Ausfüllhinweise abrufbar.

Save the Date: Um Sie als Leistungserbringer möglichst umfassend und gezielt über das neue Verfahren zu informieren, bietet die LAG Bayern zusammen mit dem IQTIG und weiteren Landesarbeitsgemeinschaften am 11. November 2025 von 14:00 – 16:30 Uhr eine bundesweite Online-Informationsveranstaltung zum neuen Verfahren QS SEPSIS an. Bitte merken Sie sich die Veranstaltung schon einmal vor. Die Einladung sowie nähere Informationen erhalten Sie rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail.

Wiederaufnahme der Dokumentationspflicht für das Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)

Mit dem G-BA-Beschluss vom 17.07.2025 tritt die Dokumentationspflicht für das Verfahren QS KEP ab dem 01.01.2026 wieder in Kraft.

Der QS-Dokumentationsbogen  wurde im Zuge der Entbürokratisierung und Verschlankung des Verfahrens stark reduziert. Insgesamt wurden rund 60 Datenfelder gestrichen, acht Datenfelder in „present on admission“ (POA) umgewandelt sowie zwei Datenfelder als POA-Felder neu hinzugefügt. Hintergrund der Überarbeitung ist die Integration von Sozialdaten als zusätzliche Datenquelle ab dem EJ 2026. Bei Kodierung bestimmter ICD-Kodes im Datenfeld „Entlassungsdiagnose(n)“ soll mittels der POA-Datenfelder der Zeitpunkt des Auftretens der Diagnose angegeben werden, um eine Komplikation zeitlich zuordnen zu können (prä-, intra- oder postoperativ). Es erfolgte eine entsprechende Neugestaltung der Qualitätsindikatoren mit den prospektiven Rechenregeln für das EJ 2026.

Zudem wurde auch der auslösende QS-Filter relevant überarbeitet:

Erstimplantationen sind zukünftig nur bei zusätzlicher Kodierung eines OPS-Kodes für eine Wundkomplikation dokumentationspflichtig. Weitere Erstimplantationen werden mittels Sozialdaten der Krankenkassen erfasst. Die Erfassung von Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel über die QS-Dokumentation bleibt weiterhin bestehen.

Auf unserer Website finden Sie ab sofort QS Campus – ein Informationsportal rund um das Thema Qualitätssicherung mit anschaulichen Schulungsvideos. Mit dem Angebot möchten wir Sie als Leistungserbringer in Ihrer täglichen Arbeit gezielt unterstützen. QS Campus wird kontinuierlich erweitert, in einem ersten Schritt wurde der Schwerpunkt auf die sektorenübergreifenden QS-Verfahren gelegt.