LAG Infomail 22/2022 – WICHTIG: ergänztes Bewertungsschema zu den Ergebnissen im Stellungnahmeverfahren 2022

Mit der „LAG Infomail 21/2022 – Bereitstellung und Kommentierung der Ergebnisse (Teil C-1) für den Qualitätsbericht 2021“ vom 14.11.2022 informierten wir Sie über die Bereitstellung der im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens (StNV) vorgenommenen Bewertungen zu den rechnerisch auffälligen Ergebnissen. In der Anlage übersendeten wir Ihnen das aktuell gültige Bewertungsschema mit den Bewertungsziffern. Leider bezogen sich die dargestellten Bewertungsziffern nur auf die im StNV berücksichtigten Ergebnisse. Wir bitten dies zu entschuldigen und stellen Ihnen aufgrund vermehrter Rückfragen das vollständige Bewertungsschema zur Verfügung. Dieses berücksichtigt nun alle, auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Qualitätsbericht, möglichen Bewertungsziffern.

Die folgenden Bewertungsziffern wurden im ursprünglich versendeten Bewertungsschema (LAG Infomail 21/2022 vom 14.11.2022) versehentlich nicht dargestellt.

  1. Bewertungsziffer für rechnerisch auffällige Ergebnisse, zu denen keine schriftliche Stellungnahme von der LAG Bayern eingefordert wurde

H99:      „Hinweis“ – Einrichtung auf rechnerisch auffälliges Ergebnis hingewiesen
Das rechnerisch auffällige Ergebnis bedurfte keiner schriftlichen Erläuterung. Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wurde um eine klinikinterne Analyse und die Einleitung gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen gebeten.

  1. Bewertungsziffern für rechnerisch unauffällige Ergebnisse

N01:      Qualitätsindikator ohne Ergebnis, da entsprechende Fälle nicht aufgetreten sind
Es liegt für diesen Indikator kein rechnerisches Ergebnis vor. Die in der Auswertung berücksichtigten Fälle entsprechen nicht der in den Rechenregeln definierten Grundgesamtheit. Die Grundgesamtheit bzw. der Nenner des Indikators oder Auffälligkeitskriteriums ist 0.

N02:      Referenzbereich ist für diesen Indikator nicht definiert
Es liegt für diesen Indikator, das Auffälligkeitskriterium bzw. für diese Kennzahl kein Referenzbereich vor. Bitte beachten Sie, dass für Kennzahlen grundsätzlich kein Referenzbereich festlegt ist.

R10:      Ergebnis rechnerisch unauffällig, daher kein Stellungnahmeverfahren erforderlich
Das rechnerische Ergebnis liegt im Referenzbereich und ist rechnerisch unauffällig. Das vom Indikator bzw. Auffälligkeitskriterium geforderte Ziel wurde erreicht.

Bitte berücksichtigen Sie weiterhin, dass der im ursprünglich versendeten Bewertungsschema für die Bewertungsziffern A71, A99, U61, U99 und S99 aufgeführte Hinweis „* Kommentar erforderlich“ nur für die bewertende Stelle (Fachkommission) relevant ist. Zu diesen Bewertungen haben Sie jeweils einen erläuternden Kommentar durch die Fachkommission erhalten, der über das QS-Portal einsehbar ist. Eine verpflichtende Kommentierung durch Sie als Leistungserbringer ist nicht notwendig. Wie in der Infomail 21/2022 aufgeführt, besteht für die Leistungserbringer keine Verpflichtung zur Kommentierung der Ergebnisse.

Das Gesamtergebnis, Bewertungsziffer sowie ggf. den erläuternden Kommentar, können Sie unter dem Reiter „Ergebnisse“ über das „Stiftsymbol“ abrufen.

Bei technischen Fragen zur Kommentierung im QS-Portal wenden Sie sich gerne an Herrn Callies (089 211590-14) oder Herrn Böhm (089 211590-12). Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an daten-support@lag-by.de.

Sollten Sie konkrete (inhaltliche) Fragen zur Bewertung eines Qualitätsindikators haben, wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Ansprechpartner/innen des QS-Verfahrens. Diese finden Sie auf unser Homepage unter Team bzw. in der jeweiligen Verfahrensübersicht.