LAG Infomail 24/2023 – IQTIG Informationsschreiben: Neue einheitliche Begriffsdefinitionen für Zeiträume und Wechsel des Jahresbezugs

Das IQTIG informiert mit beigefügtem Informationsschreiben über neue, vereinheitlichte Begriffsdefinitionen für Zeiträume und den Wechsel des Jahresbezugs in den vom IQTIG zur Verfügung gestellten Produkten (z. B. Quartals- und Jahresauswertungen incl. AV-Listen und Ergebnislisten, prospektive bzw. endgültige Rechenregeln etc.)

Die wichtigste Änderung ist die Umstellung des Jahresbezugs von Erfassungsjahr (EJ) auf Auswertungsjahr (AJ) für einen Großteil der vom IQTIG erstellten Produkte. Betroffen hiervon sind alle Verfahren der DeQS-Richtlinie. Nähere Erläuterungen und eine tabellarische Übersicht aller IQTIG-Produkte mit den jeweiligen Ordnungskriterien sind dem beigefügten Informationsschreiben zu entnehmen. Wir bitten um Beachtung dieser Änderungen, ggf. auch in den von Ihnen umgesetzten Ablage- und Ordnungsstrukturen.

Die Umstellung erfolgt mit der Erstellung und Auslieferung der Q3-Zwischenberichte im Auswertungsjahr 2024, welche richtlinienkonform zum 31.12.2023 erfolgen wird. Die Zwischenberichte stellen inhaltlich Teilmengen zum Jahresbericht im Auswertungsjahr 2024 dar und orientieren sich an dessen Jahresbezug. Aus diesem Grund werden die Q3-Zwischenberichte mit Q3/AJ24 bezeichnet werden. Durch diesen Wechsel in der Dateibenennung ergibt sich in der chronologischen Reihenfolge der diesjährigen Zwischenberichte daher ein scheinbarer Sprung von Q2/23 (Zuordnung zum Erfassungsjahr) zu dann Q3/AJ24.