LAG Infomail 24/2024 – Einleitung des Stellungnahmeverfahrens gemäß DeQS-RL

Mit unserer Infomail 20/2024 vom 04.06.2024 hatten wir bereits darüber informiert, dass die Rückmeldeberichte für die QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie für das Auswertungsjahr 2024 im QS-Portal heruntergeladen werden können.

Im Auftrag der Fachkommissionen und des Lenkungsgremiums der LAG Bayern wird zum 17.07.2024 das Stellungnahmeverfahren (STNV) für rechnerisch auffällige Qualitätsindikatoren (QI)- und Auffälligkeitskriterien (AK)-Ergebnisse eingeleitet. Die Durchführung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal der LAG Bayern.

Im QS-Portal finden Sie unter dem Menüpunkt „Stellungnahmen“ alle Stellungnahme-Anfragen. Zusätzlich stellen wir Ihnen unter „Dokumente“ eine Übersicht zu den im STNV berücksichtigten QI und AK als PDF zur Verfügung (Dateiname: Uebersicht-STNV 2024). Diese können Sie nutzen, um sich einen Überblick über die QS-Verfahren zu verschaffen, in denen Handlungsbedarf besteht.

Hinweise zum Ablauf des Stellungnahmeverfahrens

  • Stellungnahme-Anforderung
    Die QI- bzw. AK-Ergebnisse, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, sind im Bereich „Stellungnahmen“ ersichtlich. Bitte achten Sie auf die individuellen Anfragetexte, auf die in Ihrer Stellungnahme Bezug genommen werden soll.
    Sofern eine Stellungnahme erforderlich ist, erhält der oder die von Ihrem Krankenhaus registrierte Ansprechpartner:in vom QS-Portal automatisiert eine Benachrichtigung. Für jedes Ergebnis, für das eine Stellungahme angefordert wurde, erfolgt eine gesonderte E-Mail bis spätestens Ende der Woche.
  • Mitteilung
    Zusätzlich erhalten Sie E-Mails mit dem Betreff „Mitteilung zu QS-Verfahren:QI“, die Sie über bestehende Hinweise zu auffälligen Ergebnissen informieren, für die jedoch keine Stellungnahme eingereicht werden muss.
    Die vom QS-Portal automatisierten E-Mails werden von qsp-ba@unitrend.de versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass E-Mails von dieser Domain an Sie zugestellt werden. Zusätzlich empfehlen wir, sich regelmäßig im Portal anzumelden.
  • Weiterleitung an Fachabteilung
    Sofern Sie die Anfrage hausintern an die entsprechende Fachabteilung zur Beantwortung weiterleiten, stellen Sie bitte auch den Rückmeldebericht und die Liste der auffälligen Vorgänge zur Verfügung, damit eine adäquate Analyse der Ergebnisse möglich ist. Bitte beachten Sie, dass in den Verfahren QS CHE und QS NET weitere informative Dateien unter dem Reiter „Dokumente“ zu finden sind. Nähere Informationen zur Verwendung dieser Dateien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anfragetexten zu den einzelnen Qualitätsindikatoren.
  • Erstellen/Speichern/Einreichen von Stellungnahmen
    Die Beantwortung des STNV erfolgt ausschließlich über das QS-Portal. Bitte tragen Sie im Bereich „Stellungnahmen“ Ihre Stellungnahme zum jeweiligen QI oder AK ein. Stellungnahmen per Post oder E-Mail werden nicht entgegengenommen.
    Sie können Stellungnahmen zur weiteren Bearbeitung über den Button „Stellungnahme speichern“ ablegen. Durch das Speichern erfolgt noch keine Übermittlung an die LAG.
    Eine Stellungnahme, die aus Ihrer Sicht vollständig ist, kann über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG übermittelt werden. Sollten sich seitens der LAG Rückfragen zu dieser Stellungnahme ergeben, werden Sie wiederum automatisiert über das QS-Portal informiert.
  • Wichtiger Hinweis zum Datenschutz
    Stellungnahmen, die personenbezogene Daten beinhalten oder eindeutige Rückschlüsse auf Ihre Einrichtung oder Ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen, dürfen aus Datenschutzgründen nicht angenommen werden und werden umgehend gelöscht. Vermeiden Sie bitte auch die direkte Nennung anderer Kliniken.
  • Fristen für das STNV im Auswertungsjahr 2024
    Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen ist der 19.08.2024. Nach Ablauf dieser Frist erhalten die Leistungserbringer einmalig und automatisch eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen. Über die Nachfrist werden Sie gesondert informiert. Darüber hinaus sind keine weiteren Fristverlängerungen oder individuellen Fristen möglich.

Bei inhaltlichen Fragen zum STNV oder zu den QI bzw. AK wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Verfahrenspostfach oder telefonisch an die zuständigen Ansprechpartner:innen der QS-Verfahren.

Sollten innerhalb des QS-Portals technische Schwierigkeiten (bspw. durch lange Seitenladevorgänge) auftreten, melden Sie sich bitte vom QS-Portal ab, aktualisieren Sie die Website mithilfe der Tastenkombination STRG und F5 und melden Sie sich erneut an.

Bei weiteren Problemen mit dem QS-Portal wenden Sie sich bitte an daten-support@lag-by.de