LAG Infomail 25/2023 – Bereitstellung und Kommentierung der Ergebnisse (Teil C-1) für den Qualitätsbericht 2022

In den vergangenen Monaten wurde das Stellungnahmeverfahren zu den auffälligen Ergebnissen der Rückmelderichte des Auswertungsjahres 2023 durchgeführt. Die jeweils zuständigen Fachkommissionen haben die eingereichten Stellungnahmen gesichtet und über die Bewertungen der rechnerisch auffälligen Ergebnisse beraten. Die resultierenden Bewertungen und ggf. damit einhergehenden weiterführenden Maßnahmen bzw. der Abschluss des Stellungnahmeverfahren wurden durch das Lenkungsgremium der LAG Bayern GbR angenommen und beschlossen. Die Bewertungen stehen ab sofort unter dem Menüpunkt „Ergebnisse“ im QS-Portal der LAG Bayern (https://lag-by-qsportal.de) zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie unter „Dokumente“ eine zusammenfassende Übersicht über alle Qualitätsindikatoren und Auffälligkeitskriterien, die im Stellungnahmeverfahren bewertet wurden (Dateiname: Uebersicht-STNV 2023). Die Übersicht enthält ebenfalls das aktuell gültige Bewertungsschema mit den Bewertungsziffern.

Bitte beachten Sie, dass vereinzelte Ergebnisse derzeit noch mit „S92 – Stellungnahmeverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden“ eingestuft sind. Den Grund hierzu finden Sie jeweils im Kommentar zur Bewertung des entsprechenden Qualitätsindikators. Die S92 wird nach abschließender Sichtung und Bewertung der Fachkommission durch die finale Bewertung ersetzt. Sie werden hierüber informiert.

Bereitstellung und Kommentierung für den strukturierten Qualitätsbericht

Gemäß § 136b Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 6 SGB V sind Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Neben den Angaben zu Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhausstandortes werden im Berichtsteil C-1 die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung nach §§ 136 ff. SGB V veröffentlicht.

Die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung (Teil C-1) werden von den Datenannahmestellen (DAS) an die Annahmestelle Qb (https://qb-annahmestelle.g-ba.de) übermittelt. In Bayern ist für stationäre Leistungserbringer die DAS der LAG Bayern GbR zuständig. Vor der Übermittlung/Veröffentlichung der Dokumentationsraten (Teil C-1.1) und der Indikatoren-/Kennzahlergebnisse (Teil C-1.2) besteht für die Leistungserbringer die Möglichkeit zur Kommentierung der Ergebnisse.

Insofern Sie von einer Kommentierung einzelner Ergebnisse Gebrauch machen möchten, können Sie diese bis zum 30.11.2023 im QS-Portal der LAG Bayern vornehmen. Eine detaillierte Übersicht, wie die Kommentierung erfolgen kann, finden Sie hier: 2023-11-15_Kommentierung_TeilC1_Q-Bericht_Anleitung.

Eine Kommentierung der Ergebnisse liegt im Ermessen des Krankenhauses. Falls die Möglichkeit der Kommentierung von Seiten des Krankenhauses nicht genutzt wird, ist keine weitere Handlung erforderlich.

Bei technischen Fragen zur Kommentierung im QS-Portal wenden Sie sich gerne an Herrn Callies (089 211590-14) oder Herrn Böhm (089 211590-12). Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an daten-support@lag-by.de.

Sollten Sie konkrete (inhaltliche) Fragen zur Bewertung eines Qualitätsindikators haben, wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Ansprechpartner/innen des QS-Verfahrens. Diese finden Sie auf unser Homepage unter: https://lag-by.de/lag-bayern/team/ bzw. https://lag-by.de/qs-verfahren/deqs-richtlinie/