LAG Infomail 27/2022 – Änderung der Datenlieferfristen gemäß DeQS-RL bzw. PlanQI-RL

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Wir möchten Sie über Plenumsbeschlüsse des G-BA vom 15.12.2022 informieren, bei denen Änderungen in der DeQS-RL bzw. PlanQI-RL hinsichtlich von Fristen vorgenommen wurden.

Die Datenlieferfristen gemäß DeQS-RL bzw. PlanQI-RL wurden wieder auf den Stand aus dem Erfassungsjahr 2021 zurückgesetzt.

Es gelten daher ab sofort wieder die folgenden Fristen für QS-Datensätze:

  • 15.05. -> Daten des 1. Quartals
  • 15.08. -> Daten des 2. Quartals
  • 15.11. -> Daten des 3. Quartals
  • 28.02. -> Daten des 4. Quartals / einrichtungsbezogene Daten QS-WI

Bitte stellen Sie sicher, dass bis zum 28.02. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres die Daten für das gesamte Erfassungsjahr vollzählig und vollständig übermittelt wurden. Für die Daten des gesamten Erfassungsjahres besteht eine Korrekturfrist bis zum 15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.

Die hier genannten Fristen gelten bereits für die laufende Datenübermittlung des aktuellen Erfassungsjahres. Somit gilt als endgültige Abgabefrist für das Erfassungsjahr 2022 der 28.02.2023 mit der Korrekturfrist bis zum 15.03.2023.

Die Sollstatistiken (DeQS und DeQS_EDOK) sowie die Risikostatistik sind spätestens bis zum Ende der Korrekturfrist (15.03.) zu übermitteln.

Um Ihnen die Jahresplanung zu vereinfachen, haben wir Ihnen eine Übersicht mit vielen wichtigen Fristen gemäß DeQS-RL, PlanQI-RL sowie zum Landesprojekt Schlaganfall erstellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter daten-support@lag-by.de zur Verfügung.