LAG Infomail 27/2023 – Relevante Spezifikationsänderungen in den QS-Verfahren zum EJ 2024 und Ablaufplan 2024

Wir haben Ihnen Übersichten mit den relevanten verfahrensspezifischen Änderungen für das Erfassungsjahr 2024 sowie einen Ablaufplan für das Jahr 2024 in den QS-Verfahren nach DeQS-Richtlinie bzw. plan.QI-Richtlinie sowie im Landesverfahren Schlaganfall bereitgestellt.

Die verfahrensspezifischen Änderungen stehen im jeweiligen QS-Verfahren unter dem Button „Änderungen zum Erfassungsjahr 2024“ zum Download zur Verfügung:

Die Übersicht beinhaltet insbesondere Änderungen in den Dokumentationsbögen und den Ausfüllhinweisen basierend auf der QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer 2024 V04 des IQTIG im Vergleich zur QS-Basisspezifikation 2023. Die Änderungen wurden zuletzt am 15.12.2023 von der LAG Bayern geprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nachträgliche Aktualisierungen der Spezifikation durch G-BA und IQTIG werden zeitnah in den Übersichten angepasst. Verfahren mit mehreren Auswertungsmodulen (z. B. HSMDEF oder HGV) sind jeweils in einem Dokument zusammengefasst.

Um Ihnen die Jahresplanung zu erleichtern, haben wir Ihnen zudem einen Ablaufplan 2024 mit den wichtigsten Fristen gemäß DeQS-Richtlinie, plan.QI-Richtlinie sowie zum Landesprojekt Schlaganfall erstellt. Der Ablaufplan enthalt auch die geplanten Zeiträume zum Stellungnahmeverfahren 2024. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um grobe Richtwerte handelt. Etwaige Änderungen der Richtlinien oder Verzögerungen in der Auslieferung der Jahresberichte können ggf. zu Verschiebungen im Stellungnahmeverfahren führen.

Bei inhaltlichen Fragen zu den QS-Verfahren können Sie sich gerne an die entsprechenden Ansprechpartner*innen der LAG Bayern wenden.