Wir möchten wir Sie über Änderungen vom G-BA an der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) informieren, von der insbesondere das Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) betroffen ist.
Gemäß G-BA-Beschluss (S. 229) vom 18.Juli 2024 wird das Verfahren QS KEP für das Erfassungsjahr (EJ) 2025 vollständig ausgesetzt. Damit entfällt die Erfassung bzw. Dokumentation für das EJ 2025.
Hintergrund:
In den tragenden Gründen (S. 22) wird vom G-BA diesbezüglich ausgeführt, dass im Hinblick auf den Abschlussbericht „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung: Indikatorensets der Verfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP“ (Eckpunktebeauftragung) die geringe Anzahl und die methodischen Limitationen der verbleibenden Qualitätsindikatoren nicht ausreichen, um die mit dem Verfahren verfolgte Zielstellung angemessen abzubilden. Für Hintergründe und Informationen zur sogenannten Eckpunktebeauftragung siehe auch unsere LAG Infomail 19/2024.
Aufgrund der hohen medizinischen Relevanz soll das Verfahren daher grundlegend überarbeitet werden, um die Aussagekraft zu steigern und gleichzeitig das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu optimieren. Voraussichtlich ab dem EJ 2026 werden daher sozialdatenbasierte Indikatoren (= Indikatoren basierend auf Abrechnungsdaten der Krankenkassen) zum Einsatz kommen. Diese sollen ebenfalls durch eine Patientenbefragung ergänzt werden.
Bedeutung für das EJ 2024
Die Verarbeitung der bis einschließlich für das EJ 2024 erhobenen und übermittelten QS-Daten bleibt von der Aussetzung des Verfahrens für das EJ 2025 unberührt. Das heißt, Teil 1 §§ 16 bis 20 DeQS-RL finden Anwendung: Die QS-Daten bis einschließlich zum EJ 2024 werden ausgewertet, Rückmeldeberichte erstellt, rechnerische Auffälligkeiten im Stellungnahmeverfahren bewertet, ggf. Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt und es erfolgt eine Berichterstattung in den Qualitätssicherungsergebnisberichten an das IQTIG und im Bundesqualitätsbericht an den G-BA.
Bedeutung für das EJ 2025
Mit der Aussetzung entfallen die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben bei allen Verfahrensbeteiligten für das EJ 2025 (z. B. Erstellung von Spezifikationen und Rechenregeln durch das IQTIG, Erhebung und Übermittlung der Daten durch die Krankenhäuser, Aufgaben der Datenannahme bei den Datenannahmestellen, Auswertung von Daten bei der Bundesauswertungsstelle, Bewertung von Auffälligkeiten und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen durch die LAGen, Berichtspflichten der LAGen und des IQTIG).
Der Beschluss wird erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Der G-BA hat in seinem Beschluss zur Spezifikationsänderung (S. 2188) QS KEP für das EJ 2025 jedoch bereits entfernt.
Wir empfehlen Ihnen, die Aussetzung der Dokumentation für das EJ 2025 bei der Anschaffung von Software sowie der Planung von internen Schulungen für 2025 zu berücksichtigen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Postfach qs-kep@lag-by.de.