Um Ihnen die Jahresplanung zu erleichtern, haben wir einen Ablaufplan 2026 mit den wichtigsten Fristen gemäß DeQS-Richtlinie sowie zum Landesprojekt Schlaganfall im kommenden Jahr erstellt.
Der Ablaufplan enthält auch die geplanten Zeiträume zum Stellungnahmeverfahren (STNV) 2026. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um grobe Richtwerte handelt. Etwaige Änderungen der Richtlinien oder bspw. Verzögerungen in der Auslieferung der Jahresberichte können ggf. zu Verschiebungen im Stellungnahmeverfahren führen.
Fristen und Abläufe im STNV sind im § 17, Teil 1 Rahmenbestimmungen der DeQS-RL geregelt, der zum Erfassungsjahr 2025 umfassend geändert wurde. Gemäß diesen Bestimmungen ist für das STNV eine Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen vorgesehen. Dennoch werden wir Ihnen für das STNV der landesbezogenen Verfahren der DeQS-Richtlinie (gilt nicht für das Landesverfahren Schlaganfall) im Auswertungsjahr 2026 vrstl. eine Bearbeitungszeit (incl. Nachfrist) von 5 Wochen ermöglichen. Die Einleitung des STNV erfolgt vrstl. gegen Mitte Juli und damit bereits vor Beginn der bayerischen Sommerferien.