Hiermit möchten wir Sie über relevante Änderungen in den QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie sowie zum Landesverfahren Schlaganfall informieren:
Relevante Spezifikationsänderungen in den QS-Verfahren zum Erfassungsjahr (EJ) 2025
Auf unserer Website haben wir Ihnen Übersichten mit relevanten verfahrensspezifischen Änderungen in den QS-Verfahren nach DeQS-Richtlinie sowie im Landesverfahren Schlaganfall bereitgestellt.
Die QS-Verfahren nach DeQS-RL finden Sie hier sowie das Landesverfahren Schlaganfall hier. Im Downloadbereich am Ende der Seite des jeweiligen QS-Verfahrens stehen Ihnen die Änderungen unter folgendem Button zur Verfügung:

Die Übersicht beinhaltet insbesondere Änderungen in den Dokumentationsbögen und Ausfüllhinweisen im Vergleich zum Erfassungsjahr 2024 zum Stand 17.12.2024 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Nachträgliche Aktualisierungen der Spezifikation durch G-BA und IQTIG werden zeitnah in den Übersichten angepasst.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im EJ 2025 das Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) ausgesetzt und daher nicht mehr dokumentationspflichtig ist. Ab dem EJ 2026 ist dieses wieder dokumentationspflichtig.
In dem Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) sind ab dem EJ 2025 die Module HSMDEF-HSM-AGGW (Herzschrittmacher-Aggregatwechsel) und HSMDEF-DEF-AGGW (Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel) ausgesetzt und daher nicht mehr dokumentationspflichtig.
Information über Abschlussbericht zur Weiterentwicklung von weiteren sechs QS-Verfahren
Mit der LAG-Infomail 19/2024 vom 03.06.24 informierten wir bereits über die Veröffentlichung des Abschlussberichts durch das IQITIG zur Weiterentwicklung der ersten drei Modellverfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP gemäß der Beauftragung durch den G-BA.
Im Rahmen eines zweiten Abschlussberichts „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ erfolgte nun auch die Überprüfung der sechs weiteren QS-Verfahren QS KCHK (bundesbezogenes Verfahren), QS CAP, QS MC, QS KAROTIS, QS DEK und QS HGV. Die Umsetzung der beschlossenen Änderungen wird gemäß G-BA-Beschluss vom 17.10.2024 zum EJ 2026 erfolgen.
Für die noch ausstehenden Verfahren QS WI, QS CHE, QS NET, QS TX (bundesbezogenes Verfahren) und QS PM ist der Abschlussbericht im Jahr 2025 zu erwarten. Wir werden hierzu gesondert informieren sobald der Abschlussbericht öffentlich zugänglich ist.