Im Zuge der „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ möchten wir auf die Aussetzung und Überarbeitung des QS-Verfahrens Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP) hinweisen. Gemäß G-BA Beschluss besteht im Erfassungsjahr (EJ) 2026 keine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Erhebung und Übermittlung von Daten für das Verfahren QS CAP.
Für das Auswertungsjahr 2026 (zu den Daten des EJ 2025) ist noch eine Auswertung vorgesehen, jedoch wird kein Stellungnahmeverfahren im Verfahren QS CAP stattfinden.
Geplant ist die Wiedereinführung des Verfahrens QS CAP ab dem EJ 2027. Es soll künftig rein sozialdatenbasiert fortgeführt werden, mit nur einem sozialdatenbasierten Qualitätsindikator zur Sterblichkeit. Die übrigen fünf der bisher sechs Qualitätsindikatoren werden abgeschafft.