Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter
Verfahren 16 – Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)
— Verfahren in regionaler Erprobung in NRW —
Seit dem 1. Januar 2025 wird in Nordrhein-Westfalen ein neues Verfahren zur Qualitätssicherung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (QS ambulante Psychotherapie) erprobt. Der Erprobungszeitraum umfasst sechs Jahre.
Zwei Erhebungsinstrumente werden im Verfahren genutzt:
- eine fallbezogene Dokumentation durch die behandelnden Psychotherapeut:innen,
- sowie eine Patientenbefragung.
Dokumentiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patient:innen mit Kurz- oder Langzeittherapie von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut:innen. Dabei muss die Therapie einem von der Psychotherapie-Richtlinie anerkannten Verfahren entsprechen.
Das QI-Set begleitet den gesamten Behandlungsverlauf – von der ersten psychotherapeutischen Sprechstunde über die Probatorik (erste Sitzungen zur Diagnostik und Planung) bis hin zum Ende der Therapie. Es bewertet die Qualität der Prozesse und Ergebnisse unabhängig von der Diagnose oder der Art der Therapie.
Weitere Informationen zum Verfahren QS ambulante Psychotherapie erhalten Sie auf der Website des IQTIG.
Weiterführende Links
- n. b.
- 089 211590-0
- geschaeftsstelle@lag-by.de