Hüftgelenkversorgung
Verfahren 14 – Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
Das QS-Verfahren QS-HGV umfasst das Auswertungsmodul der hüftgelenknahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HGV-OSFRAK) sowie das Auswertungsmodul der Hüftendoprothesenversorgung (HGV-HEP).
Das Verfahren wird nur im stationären Bereich durchgeführt. Die Dokumentation umfasst alle Patient:innen ab 18 Jahren – sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Ausgeschlossen werden Patienten mit Mehrfachverletzungen und Versorgung bei Polytrauma.
Ab dem Erfassungsjahr 2026 werden als zusätzliche Datenquelle, neben der QS-Dokumentation, Sozialdaten (= Abrechnungsdaten der Krankenkassen) in das Verfahren QS HGV mit einbezogen. Endpunkte wie das Auftreten einer Komplikation oder ein Todesfall werden über einen definierten Follow-Up-Zeitraum nach dem stationären Aufenthalt mit in der Auswertung berücksichtigt.
Anders als in anderen Verfahren mit Sozialdaten-QI (z. B. QS CHE) wird eine Auswertung zeitnah im EJ + 1 möglich sein, da nicht der Erst- oder Wechseleingriff als Fixpunkt der Auswertung dient, sondern das „unerwünschte Ereignis“ (wie z. B. das Versterben oder eine Komplikation).
Weitere Details können einem IQTIG-Informationsschreiben entnommen werden.
HGV-OSFRAK:
Das Auswertungsmodul HGV-OSFRAK umfasst alle Fälle mit isolierten Schenkelhalsfrakturen, pertrochantären sowie subtrochantären Femurfrakturen ohne schwerwiegende Begleitverletzungen, die ausschließlich osteosynthetisch versorgt werden.
Eine hüftgelenknahe Femurfraktur ist eine sehr häufige, meist sturzbedingte Verletzung älterer Menschen. Das Ziel ist eine möglichst schnelle Wiederherstellung der Mobilität und körperlichen Belastbarkeit der Patient:innen. Die Qualitätsindikatoren in dem Modul HGV-OSFRAK befassen sich mit der präoperativen Verweildauer, der Gehfähigkeit bei Entlassung, Komplikationen sowie mit der Sterblichkeit.
HGV-HEP:
Das Auswertungsmodul HGV-HEP bezieht sich auf die Erstimplantation einer Hüftendoprothese sowie die Hüftendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel.
Neben der endoprothetischen Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen werden Hüftendoprothesen häufig aufgrund einer fortgeschrittenen Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose) und damit verbundenen schmerzhaften Bewegungseinschränkungen eingesetzt. Die Qualitätsindikatoren in HGV-HEP prüfen neben der präoperativen Verweildauer und der Wiederherstellung der Mobilität zusätzlich die Sterblichkeit sowie Komplikationen und frühzeitige Wechseleingriffe.
Zum 1. Januar 2021 ist die G-BA Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine qualitativ hochwertige und frühestmögliche Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme zu sichern. So können die Heilungschancen und die Mobilität von Patientinnen und Patienten verbessert werden.
Die Richtlinie verpflichtet Kliniken, die an der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen teilnehmen zur Einhaltung von Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualitäten. Hierzu gehört unter anderem die Erstellung einer SOP, welche verbindlich die interdisziplinären Abläufe in einem Krankenhaus regeln soll. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen kann es zu Vergütungsabschlägen kommen.
Häufig gestellte Fragen:
- Wie werden zweizeitige Wechsel von der Software korrekt als Wechsel und nicht als Erstimplantation erfasst?
Das IQTIG empfiehlt dringend zusätzlich zu dem Implantationskode die Kodierung mit dem Zusatzkode 5-829.n (Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation). Damit erfolgt die Auslösung eines Wechsel-Bogens und der Fall kann ohne Fehlermeldung entsprechend abgeschlossen werden.
- Es liegen besondere Fallkonstellationen vor, in denen unklar ist, ob bei der Dokumentation der Komplikation 1 = postoperativ erworben“ oder „2 = bei Aufnahme“ anzugeben ist. Was ist hier zu beachten?
Für das Erfassungsjahr 2026 möchten wir hierzu auf das IQTIG-Informationsschreiben verweisen, in dem besondere Fallkonstellationen beschrieben werden. Außerdem wird der Umgang mit nicht bestätigten Verdachtsdiagnosen und Pneumonien, die nicht alle Kriterien der KISS-Definition erfüllen, beschrieben.
- Wie sind Acetabulumfrakturen korrekt zu dokumentieren?
Initiale Acetabulumfrakturen mit hüftgelenknaher Femurfraktur sind als regulärer Datensatz zu dokumentieren. Im Dokumentationsfeld „Art des Eingriffs“ ist 1 „endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur“ auszuwählen.Bei initialen Acetabulumfrakturen ohne hüftgelenknahe Femurfraktur ist ein Minimaldatensatz (MDS) anzulegen.
- Wie sind Fälle mit intraoperativen Implantatwechsel korrekt zu dokumentieren?
Bei einer Erstimplantation und nachfolgendem dokumentationspflichtigem Wechsel innerhalb einer Operation oder eines stationären Aufenthalts ist ein Erstimplantation-Unterbogen und ein Wechsel-Unterbogen zu anzulegen und entsprechend zu befüllen.
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Für dieses Qualitätssicherungsverfahren werden nach §299 SGB V patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und verarbeitet. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine qualifizierte Information der betroffenen, gesetzlich versicherten Patient(inn)en erforderlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dafür ein „Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation“ zur Verfügung. Patientinnen und Patienten werden darüber informiert, dass in diesem Verfahren unter Beachtung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Hüftgelenkversorgung
- Dr. med. Jochen Adam, MD Bayern
- PD Dr. med. Johannes Fakler, Klinikum Passau
- Prof. Dr. med. Philipp Lechler, Klinikum Fürth
- Anja Lorenz, Klinikum Kulmbach
- Prof. Dr. med. Rupert Meller, Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
- Carola Sraier, Patientenvertretung Bayern
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Rebecca Moser, M. Sc.
- 089 211590-28
- qs-hgv@lag-by.de