Knieendoprothesenversorgung
Verfahren 15 – Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Hinweis:
Ab dem 01.01.2026 tritt die Dokumentationspflicht für das Verfahren QS KEP gemäß des G-BA-Beschluss vom 17.07.2025 wieder in Kraft.
Das QS-Verfahren QS KEP umfasst Patient:innen ab 18 Jahren mit Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel sowie Patient:innen ab 18 Jahren mit Erstimplantation einer Knieendoprothese oder unikondylären Schlittenprothese. Ausgeschlossen aus dem QS-Verfahren werden Patient:innen mit Mehrfachverletzungen und Versorgung bei Polytrauma, sowie Nicht-GKV Versicherte.
Datenquellen:
Die Erfassung von Erstimplantationen mit Verdacht auf Wundkomplikation sowie alle Wechseleingriffe erfolgen über die QS-Dokumentation. Dementsprechend wird für diese Fälle i. d. R. auch ein QS-Bogen ausgelöst.
Die Erfassung von Erstimplantationen ohne Verdacht auf Wundkomplikation erfolgen über Sozialdaten (= Abrechnungsdaten der Krankenkassen). Für diese Fälle wird entsprechend kein QS-Bogen ausgelöst, in der Auswertung werden diese Fälle jedoch mit eingeschlossen und mit denen der QS-Dokumentation zusammengeführt.
Das Auftreten von Komplikationen in einem definierten Follow-Up-Zeitraum erfolgt ebenfalls über Sozialdaten und wird in der Auswertung der Qualitätsindikatoren/Kennzahlen mit den anderen Informationen zu Wechsel-Eingriff bzw. Erstimplantation zusammengeführt.
Anders als in anderen Verfahren mit Sozialdaten-QI (z. B. QS CHE) wird eine Auswertung zeitnah im EJ + 1 möglich sein, da nicht der Erst- oder Wechseleingriff als Fixpunkt der Auswertung dient, sondern das „unerwünschte Ereignis“ (wie z. B. das Versterben oder eine Komplikation).
Weitere Details können einem IQTIG-Informationsschreiben entnommen werden.
Das Verfahren wird nur im stationären Bereich und nur für GKV-Versicherte durchgeführt.
Häufig gestellte Fragen:
- Wie werden zweizeitige Wechsel von der Software korrekt als Wechsel und nicht als Erstimplantation erfasst?
Das IQTIG empfiehlt dringend zusätzlich zu dem Implantationskode die Kodierung mit dem Zusatzkode 5-829.n (Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation). Damit erfolgt die Auslösung eines Wechsel-Bogens und der Fall kann ohne Fehlermeldung entsprechend abgeschlossen werden.
- Es liegen besondere Fallkonstellationen vor, in denen unklar ist, ob bei der Dokumentation der Komplikation 1 = postoperativ erworben“ oder „2 = bei Aufnahme“ anzugeben ist. Was ist hier zu beachten?
Für das Erfassungsjahr 2026 möchten wir hierzu auf das IQTIG-Informationsschreiben verweisen, in dem besondere Fallkonstellationen beschrieben werden. Außerdem wird der Umgang mit nicht bestätigten Verdachtsdiagnosen und Pneumonien, die nicht alle Kriterien der KISS-Definition erfüllen, beschrieben.
Hinweis:
Ab dem 01.01.2026 tritt die Dokumentationspflicht für das Verfahren QS KEP gemäß des G-BA-Beschluss vom 17.07.2025 wieder in Kraft.
Das QS-Verfahren QS KEP umfasst Patient:innen ab 18 Jahren mit Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel sowie Patient:innen ab 18 Jahren mit Erstimplantation einer Knieendoprothese oder unikondylären Schlittenprothese. Ausgeschlossen aus dem QS-Verfahren werden Patient:innen mit Mehrfachverletzungen und Versorgung bei Polytrauma, sowie Nicht-GKV Versicherte.
Datenquellen:
Die Erfassung von Erstimplantationen mit Verdacht auf Wundkomplikation sowie alle Wechseleingriffe erfolgen über die QS-Dokumentation. Dementsprechend wird für diese Fälle i. d. R. auch ein QS-Bogen ausgelöst.
Die Erfassung von Erstimplantationen ohne Verdacht auf Wundkomplikation erfolgen über Sozialdaten (= Abrechnungsdaten der Krankenkassen). Für diese Fälle wird entsprechend kein QS-Bogen ausgelöst, in der Auswertung werden diese Fälle jedoch mit eingeschlossen und mit denen der QS-Dokumentation zusammengeführt.
Das Auftreten von Komplikationen in einem definierten Follow-Up-Zeitraum erfolgt ebenfalls über Sozialdaten und wird in der Auswertung der Qualitätsindikatoren/Kennzahlen mit den anderen Informationen zu Wechsel-Eingriff bzw. Erstimplantation zusammengeführt.
Das Verfahren wird nur im stationären Bereich und nur für GKV-Versicherte durchgeführt.
Häufig gestellte Fragen:
- Wie werden zweizeitige Wechsel von der Software korrekt als Wechsel und nicht als Erstimplantation erfasst?
Das IQTIG empfiehlt dringend zusätzlich zu dem Implantationskode die Kodierung mit dem Zusatzkode 5-829.n (Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation). Damit erfolgt die Auslösung eines Wechsel-Bogens und der Fall kann ohne Fehlermeldung entsprechend abgeschlossen werden.
- Es liegen besondere Fallkonstellationen vor, in denen unklar ist, ob bei der Dokumentation der Komplikation 1 = postoperativ erworben“ oder „2 = bei Aufnahme“ anzugeben ist. Was ist hier zu beachten?
Für das Erfassungsjahr 2026 möchten wir hierzu auf das IQTIG-Informationsschreiben verweisen, in dem besondere Fallkonstellationen beschrieben werden. Außerdem wird der Umgang mit nicht bestätigten Verdachtsdiagnosen und Pneumonien, die nicht alle Kriterien der KISS-Definition erfüllen, beschrieben.
Die Anwenderinformationen (Spezifikation, Rechenregeln) stehen zum Download auf der Webseite des IQTIG zur Verfügung.
Für dieses Qualitätssicherungsverfahren werden nach §299 SGB V patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und verarbeitet. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine qualifizierte Information der betroffenen, gesetzlich versicherten Patient:innen erforderlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt dafür ein „Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation“ zur Verfügung. Patientinnen und Patienten werden darüber informiert, dass in diesem Verfahren unter Beachtung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die Ergebnisveröffentlichungen sind in Bearbeitung.
Besetzung der Fachkommission Knieendoprothesenversorgung
- Dr. med. Jochen Adam, MD Bayern
- Prof. Dr. med. habil. Johannes Beckmann, Barmherzige Brüder Krankenhaus München
- PD Dr. med. Klaus Lerch, Klinikum Landshut
- Dr. med. Michael Maier, Klinikum Garmisch-Partenkirchen
- Tina Niedermeier, Patientenvertretung Bayern
- Ulrike Senckenberg, Patientenvertretung Bayern
Änderungen Spezifikation/Rechenregeln
Weiterführende Links
- Rebecca Moser, M. Sc.
- 089 211590-28
- qs-kep@lag-by.de