Datenvalidierung

Um die Zuverlässigkeit der für die externe Qualitätssicherung übermittelten Daten zu gewährleisten, werden diese auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit im Rahmen des Datenvalidierungsverfahrens überprüft. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, Verbesserungen in den Dokumentationsprozessen anzuregen und die Aussagekraft der Qualitätsindikatoren zu untermauern. Das Verfahren zur Validierung der für die externe Qualitätssicherung erhobenen Daten ist so wie das Stellungnahmeverfahren ein Kernelement der externen Qualitätssicherung.

Statistische Basisprüfung mit Stellungnahmeverfahren

Bei der Statistischen Basisprüfung erfolgt eine Analyse nach vorab in der Spezifikation festgelegten Auffälligkeitskriterien, die auf eine fehlerhafte Dokumentation hinsichtlich Vollzähligkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität hinweisen können. Die Datenbasis hierfür sind die in den Jahresauswertungen berücksichtigten Datensätze (ohne Minimaldatensätze) pro QS-Verfahren. Für Leistungserbringer mit rechnerischen Auffälligkeiten wird ein Stellungnahmeverfahren zur Datenvalidität eingeleitet. Im Rahmen dieses Stellungnahmeverfahrens soll geklärt werden, ob der Grund für die rechnerische Auffälligkeit tatsächlich eine fehlerhafte Dokumentation ist. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentationsqualität vereinbart.

Datenabgleich

Aktuell wurden noch keine Kriterien zur Datenvalidierung im Rahmen eines gezielten Datenabgleichs in der DeQS-Richtlinie beschlossen. Der G-BA wird zeitnah weitere Regelungen und Methoden der Datenvalidierung festlegen.