Fallzahlbescheinigung für das Erfassungsjahr 2024

Gemäß § 15 Abs. 4 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) wurde die Fallzahlbescheinigung für das Erfassungsjahr 2024 erstellt. Die Fallzahlbescheinigung für ihren Krankenhausstandort ist im QS-Portal unter dem Menüpunkt „DOKUMENTE“ abrufbar.

Mit der Fallzahlbescheinigung stellt ihnen die Datenannahmestelle die gemäß § 15 Absatz 4 der DeQS-RL zu erstellende Bescheinigung über die für das Erfassungsjahr 2024 dokumentierten Datensätze (Ist-Fallzahl) bereit. Die Bescheinigung listet neben der Ist-Fallzahl die tatsächliche Zahl der zu dokumentierenden Datensätze (Soll-Fallzahl) auf und vermerkt, inwiefern der Krankenhaustandort den Berichtspflichten sowie der Pflicht zur Abgabe einer Konformitätserklärung fristgerecht nachgekommen ist. Die zur Verfügung gestellte Fallzahlbescheinigung wird auf Ebene des entlassenden Standortes erstellt. Datengrundlage sind die von den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern eingesendeten und als fehlerfrei bestätigten Erhebungsbögen, Sollstatistiken und Konformitätserklärungen.

Bei Fragen zur Fallzahlbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Datenannahmestelle der LAG Bayern GbR unter der Durchwahl 089 211590-14 bzw. unter der  E-Mail daten-support@lag-by.de.