LAG Infomail 01/2025 – Datenübermittlungen Soll- und Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2024

Wir möchten Sie über die anstehenden Datenübermittlungen zur Soll- und Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2024 informieren und uns nochmals für die rege Teilnahme an unserem Online-Seminar „Soll- und Risikostatistik 2024“ vom 15.01.2025 bedanken (https://lag-by.de/aktuell/online-seminare/).

Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen der DeQS-Richtlinie zur Abgabe zweier Sollstatistiken und der zugehörigen Konformitätserklärungen und der Risikostatistik für das Jahr 2024 verpflichtet. Die Berichtspflicht besteht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen im Krankenhaus erbracht wurden (sog. Nullmeldung). Einsendeschluss für die Übermittlung der elektronischen und schriftlichen Sollstatistiken sowie der Risikostatistik ist der 17.03.2025. Die in der DeQS-RL definierte Datenlieferfrist 15.03. fällt im Jahr 2025 auf einen Samstag, weswegen sich die Frist auf den nächsten Werktag verschiebt.

Ausführliche Informationen zur Erstellung und Einsendung von Sollstatistiken und Risikostatistik haben wir Ihnen hier bereitgestellt. Zusammenfassend sind die folgenden drei Dateien in der Regel einzusenden:

1) Fallbezogene Sollstatistik (Sollstatistik_DeQS) über alle QS-Verfahren der DeQS-Richtlinie

Die methodische Sollstatistik muss sowohl in elektronischer Form als auch in schriftlicher Form inkl. der Konformitätserklärung an die Datenannahmestelle der LAG Bayern übermittelt werden. Die Einsendung der Sollstatistik für die stationären Leistungserbringer ist im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 17.03.2025 möglich. Bitte beachten sie, dass die Erstellung der fallbezogenen Sollstatistik auf Ebene der Standorte erfolgt.

2) Einrichtungsbezogene Sollstatistik (Sollstatistik_DeQS_EDOK) für das QS-Verfahren QS-WI der DeQS-Richtlinie

Die Sollstatistik für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation muss sowohl in elektronischer Form als auch in schriftlicher Form inkl. der Konformitätserklärung an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt werden. Die Einsendung der Sollstatistik erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 17.03.2025 an die Datenannahmestelle der LAG Bayern.

3) Risikostatistik für das QS-Verfahren QS DEK – Dekubitusprophylaxe der DeQS-Richtlinie

Die Risikostatistik ist von allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern zu übermitteln, die Patienten im Alter von 20 bis 120 Jahren im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 stationär aufgenommen und im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 entlassen haben. Es besteht auch eine Berichtspflicht für den Fall, dass keine den Auslösebedingungen des Leistungsbereiches „DEK ‐ Dekubitusprophylaxe“ entsprechenden Fälle behandelt wurden. Die Anzahl der Fälle der Risikostatistik wird informativ in der fallbezogenen Sollstatistik (Sollstatistik_DeQS) ausgewiesen und muss mit der Zahl der Fälle in der Risikostatistik selbst übereinstimmen. Die Einsendung der Risikostatistik erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 17.03.2025 an die Datenannahmestelle der LAG Bayern in rein elektronischer Form.

Bitte beachten sie, E-Mails mit von den Vorgaben abweichenden Dateienanhängen werden nicht bearbeitet. Die gleichzeitige Versendung der unverschlüsselten Dateien und der verschlüsselten Datei führt die Verschlüsselung ad absurdum.