LAG Infomail 06/2024 – vorläufiger Soll-Ist-Abgleich für das Erfassungsjahr 2023

In Bezug auf unsere LAG Infomail 02/2024 – Datenübermittlungen Soll- und Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2023 vom 08.01.2024 möchten wir Ihnen zusätzliche Informationen geben.

Ein vorläufiger SOLL-IST-Abgleich steht Ihnen über das QS-Portal der LAG Bayern zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt „SOLL-IST-ÜBERSICHT“ werden die aktuellen IST-Fallzahlen und die SOLL-Fallzahlen aufgeführt und die daraus resultierende Dokumentationsrate dargestellt. Die Aktualisierung der Fallzahlen erfolgt automatisch mit jeder Dateneinsendung.

  • Filtern Sie die Angaben für das aktuelle Erfassungsjahr 2023 (im Jahr 2023 entlassene Fälle und Sollstatistik des Jahres 2023) über die Spalte „SJ“.
  • In der Spalte „Ist“ werden Ihnen die an die DAS übermittelten und als fehlerfrei bestätigten Fälle des Aufnahmejahres 2023 angezeigt (im Jahr 2023 aufgenommene und im Jahr 2023 entlassene Fälle).
  • Die Spalte „Ist VJ“ enthält die an die DAS übermittelten und als fehlerfrei bestätigten Überlieger-Fälle des Aufnahmejahres 2022 (im Jahr 2022 aufgenommene und im Jahr 2023 entlassene Fälle).
  • Die Summe der Spalten „Ist“ und „Ist VJ“ werden der Spalte „Soll“, welche die Summe der Soll-Fallzahlen des Aufnahmejahres 2022 und des Aufnahmejahres 2023 darstellt, gegenübergestellt und die in der Spalte „Rate in %“ aufgeführte Dokumentationsrate berechnet.
Eine aktualisierte und im Punkt „Übermittlung der schriftlichen Sollstatistik inkl. der Konformitätserklärung“ präziser formulierte Übersicht aus der Infomail „LAG Infomail 02/2024 – Datenübermittlungen Soll- und Risikostatistik für das Erfassungsjahr 2023“ steht Ihnen hier zum Download bereit.