In unserer Infomail vom 15. Mai 2025 informierten wir bereits über den Beginn des Stellungnahmeverfahrens für das Landesverfahren Schlaganfall. Sollten Sie bis dato noch keine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie automatisch eine einmalige Nachfrist zur Abgabe bis zum 27.06.2025. Darüber hinaus ist keine individuelle Nachfrist mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass durch das „Speichern“ einer Stellungnahme noch keine Übermittlung an die LAG Bayern erfolgt. Die Stellungnahme wird erst über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG Bayern übermittelt.
Bitte prüfen Sie im QS-Portal, ob für Ihr Haus noch Stellungnahmen offen sind:
Schritt A: Klicken Sie im Reiter „Stellungnahmen“ (1.) auf den kleinen grauen Trichter (2.) neben der Spalte „Status“.
Schritt B: Setzen Sie den Filter bei „Nicht beantwortet“ (3.) und übernehmen (4.) Sie diesen, um sich die noch offenen Stellungnahmen anzeigen zu lassen.
Bei mehreren Standorten können Sie sich zusätzlich in der Spalte „Identifikation“ einen Filter für den jeweiligen Standort setzen.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Verfahrenspostfach schlaganfall@lag-by.de.
Bei technischen Fragen zum QS-Portal wenden Sie sich bitte an daten-support@lag-by.de.
Auf dieser Website finden Sie ab sofort QS-Campus – ein Informationsportal rund um das Thema Qualitätssicherung mit anschaulichen Schulungsvideos. Mit dem Angebot möchten wir Sie als Leistungserbringer in Ihrer täglichen Arbeit gezielt unterstützen. QS Campus wird kontinuierlich erweitert, in einem ersten Schritt wurde der Schwerpunkt auf die sektorenübergreifenden QS-Verfahren gelegt.