Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie daran erinnern, dass am Freitag, den 14.08.2026, die Frist für das Stellungnahmeverfahren (STNV) des Auswertungsjahres (AJ) 2026 endet. Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Unterlagen fristgerecht einzureichen.
Darüber hinaus möchten wir Sie über die einmalige Nachfrist für das STNV im AJ 2026 informieren.
Wichtig auf einen Blick
- Fristende und einmalige Nachfrist: Einrichtungen, die bis zum Ablauf der ersten Frist am 14.08.2026 keine Stellungnahme übermittelt haben, erhalten automatisch eine einmalige Nachfrist bis zum 21.08.2026.
- Keine weiteren Nachfristen: Darüber hinaus ist keine individuelle Fristverlängerung möglich.
- Eine Stellungnahme gilt erst als eingereicht, wenn sie im QS-Portal über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG übermittelt wurde.
Details
Bereits mit unserer Infomail vom 15. Juli 2026 haben wir Sie über den Beginn des STNV für die QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie informiert. Sollten Sie bis zur ersten Abgabefrist am 14.08.2026 noch keine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie automatisch eine einmalige Nachfrist bis zum 21.08.2026. Darüber hinaus ist keine individuelle Nachfrist mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass durch das „Speichern“ einer Stellungnahme noch keine Übermittlung an die LAG erfolgt. Die Stellungnahme wird erst über den Button „Stellungnahme versenden“ an die LAG übermittelt.
Bitte prüfen Sie im QS-Portal, ob für Ihre Einrichtung noch Stellungnahmen offen sind:
Schritt A: Klicken Sie im Reiter „Stellungnahmen“ (1.) auf den grauen Trichter (2.) neben der Spalte „Status“.
Schritt B: Setzen Sie den Filter bei „Nicht beantwortet“ (3.) und übernehmen (4.) Sie diesen, um sich die noch offenen Stellungnahmen anzeigen zu lassen.
Bei mehreren Standorten können Sie zusätzlich in der Spalte „Identifikation“ einen Filter für den jeweiligen Standort setzen.